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ven Burgereid geschworen, welcher lautet:
„Sie sollen schwören einen leiblichen Eid zu Gott dem Allmächtigen, der freien - „Stadt Frankfurt und deren Senat treu^und gehorsam zu sehn, Wer und gemeiner „Bürgerschaft Schaden zu warnen, ihr Bestes zu werben und iMts gegen sie zu „thun, auch die Stadt-Verfassung nach Vorschrift der älteren Verordnungen und „Ergänzungs-Akte, genau zu beobachten, so wahr Ihnen Gott helfe."
Geschehen Frankfurt, den /
I Nota. Dieser Burger- X
f schein kann in keinem $
Fall als Heimathschein f | gebraucht werden. |f