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ven Burgereid geschworen, welcher lautet:

Sie sollen schwören einen leiblichen Eid zu Gott dem Allmächtigen, der freien -Stadt Frankfurt und deren Senat treu^und gehorsam zu sehn, Wer und gemeiner Bürgerschaft Schaden zu warnen, ihr Bestes zu werben und iMts gegen sie zu thun, auch die Stadt-Verfassung nach Vorschrift der älteren Verordnungen und Ergänzungs-Akte, genau zu beobachten, so wahr Ihnen Gott helfe."

Geschehen Frankfurt, den /

I Nota. Dieser Burger- X

f schein kann in keinem $

Fall als Heimathschein f | gebraucht werden. |f