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-Bur Beachtung.

1. Die bürgerlichen Trauungen werben im Stadtgerichtshause Montag, Mittwoch unb Freitag Vormittags zwischen 9 bis 12 Uhr vollzogen.

2. Die beabsichtigte Zeit der Trauung ist am vorhergehenden Tage dem Stanbesbuchführer mitzutheilen.

3. Die Verlobten haben zur Trauung wenigstens zwei großjährige männliche Zeugen mitzu­bringen, welche keine nahe Verwandte sein dürfen.

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Taxe für den Eintrag

des Aufgebots . fl. 2. kr. dcS Auszugs . 30

Stempel

1 .

"2^, fl. 3. 30

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