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-Bur Beachtung.
1. Die bürgerlichen Trauungen werben im Stadtgerichtshause Montag, Mittwoch unb Freitag Vormittags zwischen 9 bis 12 Uhr vollzogen.
2. Die beabsichtigte Zeit der Trauung ist am vorhergehenden Tage dem Stanbesbuchführer mitzutheilen.
3. Die Verlobten haben zur Trauung wenigstens zwei großjährige männliche Zeugen mitzubringen, welche keine nahe Verwandte sein dürfen.
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Taxe für den Eintrag
des Aufgebots . fl. 2. — kr. „ dcS Auszugs . „ — 30 „
Stempel
1 . —
"2^, fl. 3. 30 „
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