uer jeaer steile zur Verfügung gestellte Betrag erschöpft ist.

3. Der Subscriptionspreis ist auf 98 V 2 % festgesetzt und sind die Stückzinsen vom 1. April 1872 bis zum Tage der Abnahme der Stücke mit 4^2 °/o zu vergüten.

4. Bei der Subscription muss eine Caution von 10 °/ 0 in Baar oder in Effecten hinterlegt werden.

5. Die Abnahme der zugetheilten Stücke hat vom 25. Juni bis 15. Juli d. J. gegen Zalung der Valuta zu erfolgen.

Der Wirkungskreis der Wiirttembergisclieii Hypothekenbank umfasst die Ausleihung von Geldern gegen gute hypothekarische Sicherheit innerhalb der Staaten des Deutschen Reiches. Nachhypotheken sind gänzlich ausgeschlossen und darf eine höhere Summe als die Hälfte des gerichtlichen Schätzungswerths einer Liegenschaft auf dieselbe nicht ausgeliehen werden.

Für den Betrag der erworbenen Hypotheken darf die Bank die entsprechende Summe in Pfandbriefen auf den Inhaber oder auf den Namen lautend, ausgeben, für welchepieben den Hypothekarforderungen auch das übrige Vermögen der Gesellschaft haftet.

Das Actiencapital beträgt 4 Millionen Gulden Süd. W., woran bis jetzt 40°/o fl. 1,600,000 eingerufen sind.

Der Reserve-Fond beträgt dermalen fl. 106,000.

Die Heimzalung der 4V 2 °/o. Pfandbriefe erfolgt mittelst jährlichen Verloosungen in spätestens 39 Jahren; zur Tilgung werden neben 1 °/o. des Pfandbrief betrags je die auf die eingelösten Pfandbriefe entfallenden Zinsen verwendet.

Ausserordentliche Heimzalungen sind Vorbehalten; sie können jedoch vor Ablauf von 5 Jahren nicht stattfinden.

Die verloosten Stücke, sowie die fälligen Coupons sind zalbar sow r ohl in Stuttgart bei unserer Casse, als auch in Frankfurt a/M., wie dies im Text der Pfandbriefe und der Coupons bemerkt ist.

Stuttgart, den 5. Juni 1872.

Württembergische Hypothekenbank.