den: von Bern die Herren Schultheiß NeuhauS, Regierungßrath Dr. Schneider und Regierungs- rath Bandelier; von Solothurn die Herren Landammann Munjinger, AZice-Landammann Brunner > und Negierungsrath Eartier; von Aargau die Herren Landammann Frei-Herose und Regierunqs- rath vi'. Wieland. Die Abgeordneten von Ba- selland sind noch nicht bekannt.
Berichtigung.
Gießen, 1. De;. Der Rheinische Beobachter enthält in Nr. 328 einen Artikel datirt: Aus West- phalen den 20. Nov., welcher gegen des Unterzeichneten Schrift: „Die Berechtigung der protestantischen Kirche Deutschlands zum Fortschritt" rc. gerichtet ist. Durch Verdrehung des Sinnes soll das von mir in dieser Schrift Gesagte lächerlich gemacht werden. Darüber kann ich mich leicht und zwar lächelnd beruhigen. Jede Verdrehung der Art wurzelt in der Erbsünde, und ist eine Unsittlichkeit, die als solche ihre Verurtheilung schon in sich selbst trägt. Jndeß glaube ich es doch den etwa irregeleiteten Lesern dieses Blattes, und insbesondere den Vielen, welche mein Schriftchen nicht in die Hände bekommen haben, schuldig zu sein, Einspruch gegen jenen Artikel zu erheben und auf das Richtige hinzuweisen *).
Mein Schriftchen soll seinem Hauptthrile nach geschichtlich und zwar unter der Vorlage der gesetzlichen Urkunden Nachweisen, daß der Deutsche Protestantismus nicht, wie der Protestantismus Englands und anderer Länder, symbolisch abgeschlossen ist, sondern vielmehr eine weitere Entwickelung und einen weiteren Fortschritt, auch abweichend von dem Symbole, auf dem Grunde des Schrift- prinzipes ausdrücklich gestattet. Ist dieser Satz richtig, und daß er es ist, sagen nicht bloß die beigebrachten Urkunden, sondern auch das Urtheil bewährter Männer, unter welchen der ehrwürdige Schlosser (siehe seine Anzeige meiner Schrift in Nr. 51 der Heidelberger Jahrbücher) oben ansteht, ausdrücklich: so ist es in Deutschland gesetzwidrig, wenn Einzelne sich herausnehmen, Anderen, welche nicht an den Symbolen
*) ;ui> myer Korrespondent, der freilich so gut an de» ! Folgen der Erbsünde leiden wird, wie der Prvtenv* t Credner, irgend etwas in dein Schriftchen verdreht ' habe, wissen wir nichr, da uns dasselbe nicht zn Gesicht gekommen. Wir sind aber um so mehr vom Gegenteil überzeugt, als die Hauptvorwürfe, daß Hr. Credner der „lästerlichen" rc. Evang. Kirchenzeitnng und seinem Herausgeber den Mund stopfen wolle, und zweitens, das; er die Literarische Zeitung ein kniffiges, unredliches Blatt genannt habe, in dem ergenhändigen Schreiben des Hrn. Prof. Credner ihre volle Bestätigung finden. Was will also Hr. Credner mit seiner „Berichtigung"? Glaubt er, daß sie ihn rechtfertige? Wir wollen sehen.
Ein protestantischer Professor an einer dentfchen Universität stellt das Verlangen, die Regierung, denn nur sie kann vernünftiger Weife gemeint fein, solle einem andern protestantischen Profess,r an einer andern deutschen Universität den Mund stopfen, das heißt, um einen etwas anständigeren Ausdruck zn gebrauchen, das Schreiben verbieten. Ein protestantischer Theolog fetzt also gewissermaßen die Schriften eines andern protestantischen Theologen in Bausch und Bogen auf den Index. Einen andern Sinn können wir in dem ordinären Ausdrucke „den Mund stopfen" »licht entdecken. Und diese unwürdige Anforderung ist dem Hrn. Professor nicht etwa in böser Stunde, in raschem Zorn entfahren; er bereut sie nicht etwa; nein, er wiederholt sie, er findet sie sogar in den preußischen Gesetzen begründet! Die Evang. Kirchenzeitnng ist seinen ausdrückliche» Worten nach etwas Ungesetzliches, und die preußische Regierung hat somit sehr Unrecht gehabt, das ungesetzliche Bestehen derselben so lange zu dulden. Nun, hat denn unser Korrespondent mehr gesagt?
Eben so begründet ist, wie ein Jeder, der Angen hat, sich überzeugen kann, der zweite Vorwurf unseres Korrespondenten: Hr. Prof. Credner nennt die Literarische Zeitung ein kniffiges, unred. liches Blatt. Denn wenn Hr. Credner auch nicht dasselbe Wort („unredlich") gebraucht/ so gebraucht er dafür ein anderes, das um kein Haar weniger sagt. Also noch einmal: was will der Hr. Professor mit seiner „Berichtigung"? Begreis's, wer kann-
Die Literarische Zeitung wird in den Augen der Besonnenen, die nicht an der rabies Theologorum leiden, durch das Urtheil des Hrn. Credner nicht verlieren; auch fehlt es dem Herausgeber und seinen Mitarbeitern, wenn sie von dem unwürdigen Angriffe Notiz nehmen wollen, nicht an Waffen, um sich selbst zu vertheidigen und den schwachen Gegner ans dem Felke zu schlagen. Wir wollen also kein Wort darüber verlieren. Aber tief beklagen müssen wir, daß eine so gemeine Gesinnung in der deutschen Literatur eingerisseu ist; tief beklagen, daß sie namentlich auch unter einem Theile der protestantischen Theologen eingerissen ist, die sitzt ganz besonders verpflichtet sind, ein gutes Beispiel zn geben und der Welt zu zeigen, daß sie das Evangelium der Liebe auch mit dein Herzen erfaßt haben. A. d. R.
hasten das gesetzliche Bestrhen als Protestanten m ueblofer, verketzernder, v^dammender und aufreizender Weile abzusprecher. Dies geschieht aber m der Evangelischen Kircftnzeitung deS Herrn Hengste nberg, die sich cherdies nickt auf die kirchlichen Zustände PreußerS beschränkt, sondern auch in die kirchlichen Zustande anderer deutschen Lander, deren kirchliche Gesetze sie nicht einmal kennen kann, verdammend undaufreizend einzugreifen unterfangt. Ein solches Berühren »st offenbar, nach der in meiner Schrift vorcusqegangenen Erörterung, in welche der Berichtrstatter aus Westpha- > len klüglich nicht'eingelen zu wollen er-j klärt, ein ungesetzliches. Wie nun abhelfen?! Von wissenschaftlicher Widelegung eines Blattes, dessen Waffen Verdächtigukg und Verdammung sind, kann keine Rede sein. Ist es wahr, daß der Andersdenkende keinen geglichen Anspruch auf Geltung hat: so bleibt sein Standpunkt ein ungesetzlicher und damit uneraubter, er mag thun und sagen was er will! Es bleibt also, zumal in einem der Censur untenvofenen Lande, nichts weiter übrig, als das Verbot des Ungesetzlichen. Das Ungesetzliche trifft aber im vorliegenden Falle dieEvangelischeKirchenzeitung. Darauf nur bezieht es sich, wen« ich S. 109 meiner Schrift sage: „Man solle dm lästerlichen aufreizenden, vergifteten und vergiftenden Blatte und seinem Herausgeber, dem Hern Hengsteuberg! den Mund stopfen, und duch die Thal zeigen, daß eS ein Ernst fei, dem Deutschen Protestantismus fein nicht durch Brittenthum verkümmertes Rechts zu lassen". Die letzteren Worte machen eS für jeden, der mr begreifen will, begreiflich genug, daß eS sih nicht um daS Verbieten eines Blattes, sondern um das Verbieten einrS ungesetzlichen Hervortreiens mit verderblichen und aufreizenden Maximen handelt, zu deren Organe die Evangelische Kirchen-Zcitung sich hergibt. Die Charakteristik dieses BlatteS ist aber von mir im Wesentlichen mit solchen Worten gegeben, welche einstmals im sechszehnten Jahrhunderte die protestantischen Fürsten Deutschlands zur Bezeichnung eineS Verfahrens, gleich dem der Evangelischen Kir« chen-Zer'tung, gebraucht haben, wie schon ein Blick in die gleich auf den folgenden Seiten 110 und 111 zu lesende Erklärung, welche diese Fürsten 1566 JLiifet öbj|ab«n, beweisen kann.
Daß Hr. Hengftenberg meine sämmtlichen
bloö- Eine exegetischen, ungünstig vrurtyenk, gu,ur>, M frfrf mn- T.-h nn ff« cs vielmehr m l l Zuv e r |Tui •' cVliii P|)enoar rennte ich nur in Folge einer grobe» Verirrung von meinem theologischen Standpunkt auf den de§ Hrn. H e n g st e n b e r g gerathen sein. ES ist übrigen- die betreffende Äeußerung recht charakteristisch für den Hrn. Berichterstatter auö Westphalen, welcher sich überredet: ich habe, von He ng sten b e r g' S, für mich ganz nichtigen, Autorität getroffen, laut ausgesckrien. Dir Literarische Zeitung habe ich alS ein kniffiges, d. h. kein» lauteren und offenen Tendenzen verfolgendes und datum Unheil stiftendes Blatt bezeichnet; und es ist bekannt, daß ich, dem alles Unredliche und Gleisnerische verächtlich ist, nicht allein so denke. Der ipahren, freien, offenen, auS geistigem Streben hervorgehenden Wissenschaft bin ich dagegen noch nie, auch bei meinen wissenschaftlichen' Gegnern nie irgend hemmend in den Weg getreten, und eben so ferne habe ich mich stets von aller Verdammung Anderer blos um ihres Glaubens willen gehalten.
Der Grundgedanke aber meines Schriftchens ist kein anderer, als der geschichtlich dnrchgeführte und zuletzt auf die Zeitverhältniffe angewandte Satz: „Gestattet der protestantischen Kirche Deutschlands ihre freie Entwickelung. Der deutsche Protestant hat ein Recht, die- zu fordern; nicht bloß, weil es ein unveräußerliches Recht des menschlichen Geistes ist; auch nicht bloß, weil der Geist der Zeit unaufhaltbar dazu drängt; sondern auch darum, weil ihm diese Entwickelung, wie sie im Wesen des deutschen Protestantismus und selbst in Luther's Vorgänge, der amore et stiuiio elucidandae ve- ritatis in nomine domini nostri Jesu Christi auftrat , ihren Grund hat, durch den Augsburgischen Religionsfrieden vom Jabre 1555 und die deutsche Bundesakte von 1815 bis auf die Gegenwart herab gesetzlich zugesichert ist, vaö Ungesetzliche also auf Seiten der Gegner dieser Entwickelung liegt. Ruhe und Friede in Deutschland kehren 'dauernd nicht eher zurück, alg bis diese tief in alle Verhältnisse der Gegenwart eingreifende Forderung erfüllt ist". Und dafür wage ich eS zu bürgen, im Vertrauen auf den Menschengeist und auf die Geschichte d. h. auf die Erfahrung v»u Jahr-
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Hanföl per 6
Neuß, 5. Dez.
Weizen . .
Roggen . . . Wintergerste . . Sommergerste . Buchweizen . .
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Heu p.C.v.UOPf.
Kleiner Saamen Rüböl p. Ohms 282 Pf. v. F. . . 36 22
Thl.G.Pf., Rüböl p.Mai 1845 35 15 - 3 2 - dito pr. Okt. .-
2 16 8 Leinöl pr. Ohm . 30 15 — 1 25 —iRübkuchen p. 1000
1 23 — i Stück Stampf 43 —
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18 Gr- . . . 16 15 - Gereinigtes Oel 38 15 — Stroh p Schock v.
25
1200 Pf.
6
1845
v.
Civilstand der Stadt Köln.
Geburten. Anna Maria, T.
-"Joh., %. ..
Agnes, T. v. Wilh. Ropern, Schuster, Gertr., T. o. Martin Hoffmann, Joh. Hub., D. v. Paul Wilh. Franz Lavier
2. Dez.
Heinr. Moers,
Job. Deuz,
v.
“tTTTTTn , w
Tagl., Altengr.
Mariengartcng. _
Stnckatnrer, gr. Spitzeng. ^
Gehlen. Bäcker, Mühlenbach. — ^...„
Hub., S. v. Barthol. Paffenbolz, Bäcker, Johannstr. Adelh., T. v- Joh. Bapt. Lüttgcn, Änchdrucker, Ursnlast.
— Anna Maria, T. v. Joh. Malzmüller, Buchdrucker, Weideng. — Franz Jos., S. v. Joh. Bernickel, Fnhrm.» Weideng. — Konr. Hub., S. v. Joh. Balzer, Schloß ferm., Johannstr. — Joh. Bapt. Wilh. und Elisab,, Zwill. v. Joh. Harperath, Priv.-Sekretär, Tempelstr. — Louise, T. v. Aug. Müller, Handelsm., Thieboldsg. — Ein unehel. Mädchen
Ster befalle. Peter Pickel, ohne Gew., 79 I. alt, Willwer, Häinerg. - Bertr. Kober, Faßbinder, 65 I. alt, verheir., unter Kalenh. — Anna Maria Richartz, aeb. Schieffer, 82 I. alt, unter Kalenh. — Math. Hartenberg, Faßbinderm., 48 I. alt, verheir., Straßburgerg-
— Will). Jos. Geyr, 8 I. alt, Seoerinstr. — Heinr. Radermachcr, Schreiner, 38 I- alt, verheir., Enlen- garteng. — Joh. Hub. Gehlen, 16 St. alt, Mühlenbach.
— Maria Frieder. Louise Jakob. Weidtmann, 18 I. alt, unverh., Drusnsg. — Julius Eugen Simons 7 M. 17 T. alt, Neumarkt. — Ein unehel. Mädchen.
Schiffahrts-Anzeige.—Köln, den 6. Dez. 1845.
Angekvmmeii: C. Königsfeld von Duisburg.
In Ladung: Nach Ruhrvrt bis Emmerich I. W. Hack; nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre; nach Andernach und Neuwied G.Krämer ». C. Schäfer; nach Koblenz und der Mojek I. Zeiler; nach Bingen H. Harling; nach Mainz J.A.Messinger'; nach dem Niedermail! Ph. Würges; nach dem Mittel- und Odermain M..Rvth; nach Heilbronn L. Heus;; nach Kannstadt und Stuttgart —; nach Worms und Manheim I. Jonas.
Ferner nach Rotterdam Kapt. 5paasters Köln Nr. 22, nach Amsterdam Kapt. Peer Köln Nr. 13.
Emmerich vorbeigefahren den 4. Dez-: 2l. Holthaus von Antwerpen nach Neuß und Köln mit 2963 Ctr.; Kapt. Range, Brigg „Hoffnung" von Stettin nach Köln mit 4670 Ctr./ Kapt. Linkewitz von Rotterdam nach Wesel und Köln mit 2963 Ctr.; Ka.t. Prenger von Rotterdain nach Köln mit 6124 Ctr.; Kapt.Breynks von Amsterdam nach Köl>.» mit 5672 Ctr^
tausenden.
Dr. Credner.
Brodpreis der Stadt Köln
vom 7. bis zum 13. Dezember 1845.
Ein Schwarzbxvd, wiegend 8 Pfund, soll koster 7 Sgr. 5 Pf.
Köln, den 6. Dezember 1845.
Der königliche Polizei-Direktor, Heister.