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imo. Ponatur documentum inlinuati Conclufi caefarei de 2z. jan. änni curr. ad ads.
2do. Detur dem Herrn Landgrafen zu Hefen-Darmstadt ex luperabundanti adbuc ex officio tek- minus duorum menfium ad docendum de paritione plenaria, fed ultimatus und mit der endlichen Verwahrung, daß im widrigen die gebektene ExeemionS Commiflion hiermit erkannt feyn, und auf iwpetrantifcheS fernere- Anrufen ohne weitern Anstand expediret werden solle.
Johann Georg Rettzer.
IV.
A n d i e
Römisch Kaiftrl- auch in Germanien und zu Jerusalem Königs.
Praef. in Au- guftiff. Conf. Imp. aulico.
den 14- Oec. 1768.
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allerunterthänigstes wiederholtes
Monitorium,
f a m in t Bitten,
pro
Clementiffime ex caufis urgentiffimis nunc fine ulteriori rnora promo- venda relatione exhibitorum, de praeC 8- Junii 1756. hocque prsevio decer-j nendis retro humillime petitis ordinationibus caefareis.
in Sachen Mein *
Friedrich Ludw. von Reineck weil. Sr. König!. Majest. in Pohlen und Lhur-
fürstl. Liirchl. zu Sachsen wirklichen geheimen Kriegs-Raths.
contra
des regierenden Herrn Grafen zu Leiningen- Hardenburg Excellenz.
Mandati S. C. pcenal. de non contraveniendo literis feu* dalibus tranfa&ionibus & pa&is juratis; revocando publice diffamationem publice fa&am; & refarciendo dam- num refp, injuria & culpa datum ad 25000. Thlr.
MW
ey Euer Römisch Kaiser!. Majestät hochpreißl. Reichs-Hofrath, habe ich bereits den 8>Junii 1756. außen rubricirfe Mandats ',$la$e contra den regierenden Herrn Grafen zu Leiningen - Hartenburg Excel
lenz, nothgedrungenst rechtshängig machen mäßen, aber bis diese Stunde aus so vielfältige dringlichste gerichtliche Monitoria nicht die geringste obristrichterliche Verfügung erhalten können; wann mir nun an Beförderung dieser Sache äußerst gelegen, und der aus dieser, mich und mein unschuldiges Haus so hart druckenden Verzögerung entspringender Schaden , unersetzlich ist, indeme eines TheilS auf der allergerechtesten Entscheidung dieser Sache die Sicherheit und Erhaltung meines beträchtlichen Rheinischen Weingutes, als eines der ansehnlichsten Stücken meines gegenwärtig durch ampliffimum Magiflratum widerrechtliche Proceduren so gar sehr geschwächten Vermögens beruhet, andern TheilS aber Ein hochlöbl. Magistrat zu Frankfurt, in meinen verschiedenen Processen mit ihme, einen sehr nachtheiligen Brauch und Anwendung von diesen gräst. Leiningen-Hartenburgischen dissarnationen, insonderheit in der Caufa pto. Beybehaltung des Bürgerrechts, gegen mich gemacht, und seine Verunglimpfungen und Lästerungen hauptsächlich darauf gegründet hat: zudeme ich auch von vergrast. RegierungS - Lanzley mit beständigen unabläßigen vexis, Beeinträchtigungen und Turbirungen herum gezogen, und aus einem leidigen Proceff in den andern geflochten und hineingewickelt werde, und also sich mit jedem Tage der Schaden häufen muß.
Als gelanget an Euer Römisch Kaiser!. Majest. mein allerunterthänigstes so oft wiederholtes Flehen und Bitten, allerhöchst dieselben die reiation dieser Sache ohne wertem Verzug allermildest beschleunigen, und somit die retro allersubmissest gebetene obrist-richterliche Erkenntniße und Verfügungen endlich einmal ohne Anstand wirklich allergerechtest ergehen zu lassen, atterhuldreichest geruhen möchten.
defuper &c.
Euer Römisch Kaiser!. Majestät.
alleruntertham'gsier treugehorsamster
Fnedr. Ludw. von Reineck.