Vfnt den wicderkehrenden 18. Oktober würdig jti feiern, wird Folgendes festgesetzt:
Am 17. Oktober, in der Abendstunde von 5 bis 6 Uhr, wird das Fest durch Läuten aller Glocken und Abfcuern der Kanonen angckündigt.
Dasselbe geschieht am 18. Oktober, in der Frühstunde von 7 bis 8 Uhr.
Am 18. Oktober beginnt der'Gottesdienst in den christlichen Kirchen, sowohl in der Stadt als auf den Dorfschaften, um 9 Uhr.
Ein hoher Senat und löbliche ständige Bürger-Repräsentation versammeln sich um diese Zeit in den Kirchen ihrer Eonfessionen.
In der Synagoge der jüdischen Gemeinde sind feierliche Gebete angeordnet.
Um halb 11 Uhr stellen sich die Stadtwehr und das Linien-Militär, auf dem Roßmarkt auf, und desiliren sodann vor dem Römer vorbei, wo ein hoher Senat versammelt ist.
Bon.4 bis 5 Uhr Nachmittags wird das Fest ausgeläutet und die Kanonen abgefeuert.
■§>« dieser Tag für Frankfurts Bewohner, als Fest der Wiederherstellung der -Freiheit dieser Stadt und der an diesem Tage im Jahr 1816 geschehenen
feierlichen Beschwörung der Stadtverfaffung unvergeßlich seyn muß, so berechtigt derhohe "»Zweck dieses Festes, so wie der schon oft erprobte Biedersinn löblicher
Bürger- und Einwohnerschaft zu der Erwartung, daß Jedermann dahin mit- wirke, daß dasselbe auf eine, den Dank gegen die Vorsehung würdig aussprc- cheüde Art gefeiert und durch nichts gestört werde.
Frankfurt, den 5. Oktober 1831.
tadt-Kanzley.