* Reitzeug - Garnituren.

Ein coinpl. Beschlag für Kürassier oder Husar.

Ein Beschlag für leichte Cavallerie.

Ein Paar Pistolhalfter-ßeschläge...!.

Ein gewöhnl. Beschlag, 10 Schnallen ä2 S., nebstSpitzen a 1 Sgr Candaren, geschmiedet ohne Kinnkette 3\ Thlr. mit Kinnkett»

Ein Haken oder Langglied zur Kinnkette.... a Stück

Unterleg Trensen ä Stück 25 Sgr. Knebel-Trensen-. *

Schlüssel-Trensen... x

Steigbügel zu 2 U. schwer ä 4 Thlr. 24 W. 4% Thlr. 3 U. a 5_ Schnallsporn mit Knöpfen ä Paar 2 bis Thlr. mit Oesen a Paar

dergl. geschmiedet (Vollblutsporn). *

Schraubsporn bis 8 Lolhschwer 8^bisl2Loth 12^bisl6Loth a 224 Sgr. h 1 Thfrl ä 1% Thlr. dergl. geschmiedet (bis 6 Loth schwer 1 Thlr.), ä Paar

Tanzsporn ä Paar 15 Sgr. Ausschraubsporn. /

Kastensporn mit Feder. /

Martingals ä Paar 10 bis 15 Sgr. Sattelnägel.... ä Dutz.

Sattelkrampen ä Paar 10 Sgr. Sattelkloben. a Paar

*Zuggescliii*i* -Reseltläge.

Kummet-Eisen incl. Eisen 25 a 26 Thlr. und excl. Eisen

desgl. halbbelegt excl. Eisen..

Aufsetz-Haken (Schlüsselhaken). ä Stück

(4) Schlüssel u. (2) Haken.5 Thlr. Sgr

(8) bis 12 Endschrauben.1 /

(4) Brustblattschnallen mit Oesen.. ^

(6) Stegringe. *

(2) Aufhaltschnallen. ^

(2) Brustringe (v.Eisen, belegt 224 Sg-) '

(4 bis 6) Slrangringe.. f

(4) Bauchgurtschnallen mit Walzen *

(18) Gurtschna|len. 2 s

(7) Leinenschnällen. '

(28) Zaumschnallen. 1 -

(10) Gürtelschnallen. '

(4) Halbrunde Ringe

von

Paar

10

15

20

12

in

26

15

4

Dtz.

2 Pferde 12 Thlr. 294 Sgr.

(4 bis 8) Ohrbügel (Carabiner). ä Stück

(4 bis 8) Doppelringe. *

(2 bis 4) Strangscheitverzierungen. -

(4) Ohrbügelketten.. *

(4) Kammdeckelverzierungen. *

(4) Schauklappen-Verzierungen. '

Namenszüge in gotbischer Schrift. der Buchstabe

Ovale Buckeln nebst kleinen Perlknöpfchen. ä Dtz.

Leistenrinfassnng auf Kammdeckef und Schauklapp^n f. 2 Pferd©

Stirnbänder nebst 2 Rosetten. f. 2 Pferde

Fahr-Candaren mit, Kinnkette. a Stück

Fahr- oder Wasser-, Knebel, Löffel-Trensen.

Schlittengeläute einfach...

desgl. mit Rofsschweif...-

Ein Zuggeschirr-Beschlag kann, je nachdem uni oder reich ver­liert, nach den .links eingeklammerten Zahlen der anzuwendenden Stücke von 13 Thlr. bis zu 60 Thlr. verlangt werden : es ist uns wünschenswert!», dafs der resp. Besteller über .die anzuwendenden Stücke einen Sattler consultiren möge.

* lVagen - Beschläge.

4 Stück Sturmstangen-Charniere, exclusive Eisen.

8 ^ Muttern dazu.

Thürklinken ä Paar 24 bis 6 Thlr. Griffe. ä Paar

4 Naben-Ringe excl. Eisen.,;

Hängriemschnallen, massiv. ä Stück

Schwungriemschnallen. ^ *

Lnkayscbnallen ä Stück 5 Sgr. Bockschnallen.. ä Dutz

Wagen-Leisten äFufs5bis74Sgr. Laternen 5bis8Zoll ä Paar

Rosetten auf die Spriegel. ä Dutz.

Knopfnägel ä Dutz. 24 Sgr. Schwellnägel. '

bis

224

7

25

1

15

20

5

20

24

2

1

10

5

10

1

15

15

2

~

2

1

_

1

15

10

5

18

11

_

10

2

25

1

10

5

6

5

1

10

24

224

15

20

2

1

18

1

24

18

12

74

10

10

15

10

2

6

15

6

15

71

10

1

5

15

25

2

15

6

2

74

15

40

15

3

74

1

7^

15

6

15

1

15

6

_

10

18

20

3

4

Rückkauf.

Mit unsern Fabrikstempeln versehene Sporn, Steigbügel und andere JNeusuber-Gegenstände, wenn sie nicht mit Gewalt zerstört oder ganz aus der Mode gekommen, kauten wir dem Neusilber-Gehalte nach (Eisen, Stahl und Vergoldung abgerechnet), so wie auch unsere Niederlagen und sonstige Ge- schätts-Freunde, zu Dreiviertheil der neuesten Verkaufspreise zurück, und ^ ru , C 7n U i ^njodisclie zu **i Einschmelzen geeignete Gegenstände das Pfund zu 1 1 nlr. 10 Sgr.; ohne Stempel aber nur das Pfund zu 15 Sgr.

Anmerk. Löffel u. s. w. werden noch schöner, wenn solche mit Sand oder Asche gescheuert und sodann gut abgetrocknet wer­den. Schrammen sind nicht zu fürchten, da unsere Masse hart und dennoch zähe ist. Andere Gegenstände, die nicht in vie­lerlei Flüssigkeiten kommen, werden am schönsten, wenn man sie mit Trippelerde putzt. Die Schachtel ä 1 Sgr. ist bei uns und in unsern Niederlagen zu haben.

Niederlagen sind in*

Finsterwalde. Mailand.

Frankfurt a/Main. Mainz- Frankfurt a/Oder. Malchin.

Friedeberg a/Quais.Mannheim.

Fürth. Märienwerder.

1 ulda. Marburg.

Genf. Memel.

Gelnhausen. Meiningen.

Glogau. Meseritz.

Gmünd, schwäbisch.Minden.

Aachen.

Altona.

Antwerpen.

Arolsen.

Aschersleben.

Augsburg.

Baireuth.

Baltimore.

Bamberg.

Bergamo.

Bern.

Bernburg.

Beuthen a/Od.

Birnbaum.

Bleicherode.

Boitzenburg.

Bonn,

Brandenburg,

Braunschweig.

Bremen.

Breslau.

Bromberg.

Brüssel.

Carlsruhe-

Cassel.

Celle. <

Christianstadt.

Coblenz.

Coburg.

Coeln.

Coenn«m.

Coeslin.

Colberg.

Copenhagen,

Cottbus.

Coethen.

Crefeld.

Danzig.

Demmin.

Dessau.

Detmold.

Dresden.

Düren.

Düsseldorf.

Eisleben.

ElberfeW.

Elbing..

Emmerich.

Gnadenberg. Görlitz. Göttingen.

Gotha.

Graudenz.

Greifswald.

Groningen.

Güstrow.

Gumbinnen.

Halberstadt.

Halle.

Hamburg.

Heidelberg.

Iieiibronn.

Iielmstädt.

Hildesheim.

Kiel.

Königsberg i/Pr. Kreuznach.

Lage.

Landau.

Landsberg a/W. Lauenburg. Lausanne. Lennep.

Lenzen.

Leipzig.

Liegnitz.

Lippstadt.

Livorno.

London.

Luckau.

Lübben.

Lübeck.

Lüneburg.

Lüttich.

Lültringhausen.

Magdeburg.

IMoscau.

Möwe.

Mühlhausen.

München.

Münster.

Naumburg a/Bobr. Neifse.

Neubrandenburg.

Neu Ruppin.

Neukirchen.

Neuwied.

Nordhausen.

Nordheim.

Nürnberg.

Oberstein.

Offenbach.

Oldenburg.

Oranienburg.

Osnabrück.

Osterburg.

Paderborn.

Parchim.

Paris.

Pasewalck.

Philadelphia.

Posen.

Potsdam.

Prenzlau.

Prilzwalck.

Pyritz.

Quedlinburg.

Rathenow.

Ratibor.

Regensburg.

Rinteln.

Rio de Janeiro. Rostock.

Rothweil.

Ruhla.

Saarlouis.

Saarbrücken.

Salzwedel.

Sangerhausen.

Schlüchtern.

Schweidnitz.

Schweigen.

Schwerin.

Schwedt a/O-

Schwiebus.

Simmern.

Soldin.

Sondershausen.

Sprottau.

Stargardt.

Stettin.

Stolpe.

Stralsund.

Strasburg.

Neu Strelitz. Stuttgart.

Thorn.

Tilsit.

Torgau,

Treptow a/Reg*. Trier.

Triest.

Tüttlingen.

Uelzen.

Unna.

Warmbrunn.

Warschau.

Weimar.

Weifsenfels.

Wernigerode.

Wesel.

Wismar.

Wittenberg.

Wittenberge.

Würzburg.

New-York. Zarrenthin. Zelidenick.

Zeitz.

Zellerfeld.

Zerbst.

Zielenzig.

Erfurt.

An Orten wo noch kein Lager unserer Fabrikate ist, sind wir gern bereit mit soiitlen Geschäftsleuten, unter sehr annehmbaren Bedingungen, Verbindun­gen anzuknüpfen.

NB. Die mit * bezeichneten Gegenstände nehmen wir als Commiss: Gut von 6 zu 6 Monaten zurück, dagegen wir die übrigen nur auf 6 Wochen in Commission geben können.

ATTESTE.

Den hiesigen Neusilber-Fabrikanten Herren Henniger u. Comp, bescheinigen wir der Wahrheit gemäfs, dafs die von denselben im Jahre 1827 an die König­liche Cadetten-Anstalt abgelieferten neusilbernen Efslöffel, bei täglichem Gebrauch, sich ganz vorzüglich gehalten haben, und bis jetzt noch keiner Reparatur unterworfen gewesen sind. Berlin, den 17. August 1832.

V. Scheliha, Major im Cadetten - Corps. (L. S.) ]\f.CStUg, Rendant der Königl. Cadetten - Anstalt.

Auf Verlangen der Herren Henniger u. Comp., Inhaber einer Neusilber-Fabrik allhier, bezeugen wir denselben hierdurch der Wahrheit gemäfs, dafs die diesseitige Anstalt, seit mehrern Jahren, der neusilbernen Geräthe, namentlich der Efslöffel jener Fabrik sich bedient, und zwar zur vollkommenen Zufrie­denheit'und ohne den geringsten Nachtheil für die Gesundheit. Berlin, den 15. August 1832. Königl. Ch arite-Direktion.

(L. S.) Kluge , Geh. Medicinal-Rath , Dr. , Pract. Arzt und Professor. NTctrCJUCtrill , Ober-Inspector.

Die aus der Fabrik der Herren Henniger u. Comp, zu Berlin für das hiesige Königl. Alumnat gelieferten Speisegeräthe von Neusilber haben bei zweimaligem Gebrauch »les Tages, seit dem Jahre 1829 sich sehr wohl und gut gehalten und sind, wie hiermit versichert wird, ohne den geringsten Nachtheil für die Gesundheit gebraucht worden. Pforta, den 15. September 1832.

(L. S.) Kirchner, Rektor hiesiger Königl. Landesschule.

Das Unterzeichnete Polizei-Präsidium bescheinigt hierdurch den Geschäftsführern der hiesigen Henniger 1 sehen Neusilberfabrik, dafs eine erneute chemische Prüfun°- ihrer Neusilber-Fabrikate mit Rücksicht auf deren Unschädlichkei t für die m enschlieh e Gesu ndheit ergeben hat, dafs dieselben gegen die betreffenden chemischen Untersuchungsmittel nicht anders reagiren, als das hierorts verarbeitete zwölfliithige Silber, und dafs sonach auch fernerhin dem Verkauf und Gebrauch dieser Fabrikate von Seiten der Unterzeichneten Behörde kein Bedenken entgegen steht.

Berlin, den 21. September 1832. (L. 'S.) <b«-> Gerlach, Königl, Polizei-Präsidium.