den wiederkehrenden 18. October würdig zu feiern, wird Folgendes festgesetzt:
Am 17. October, in der Abendstunde von 5 bis 6 Uhr, wird das Fest durch Läuten aller Glocken und Abseuern der Kanonen angekündigt.
Dasselbe geschieht am 18. October, in der Frühstunde von 7 bis 8 Uhr.
Am 18. October beginnt der Gottesdienst in den christlichen Kirchen, sowohl in der Stadt als auf den Dorfschaften, um 9 Uhr.
Ein hoher Senat und löbliche ständige Bürger-Repräsentation versammeln sich um diese Zeit in den Kirchen ihrer Confessionen.
Um halb 11 Uhr stellen sich die Stadtwehr und das Linien-Militar, auf dem Roßmarkt auf, und defiliren sodann vor dem Römer vorbei, wo ein hoher Senat versammelt ist.
Von Z bis 4 Uhr Nachmittags werden auf dem Römerberg und zu Sachsenhausen von den Schulkindern eigends dazu gedruckte Danklieder unter Begleitung musikalischer Instrumente abgesungen.
Dasselbe geschieht in den Dorfschaften auf den Gemeindeplatzen.
Während des eben berührten Gesanges darf über die vorerwähnten Plätze weder gefahren noch geritten werden.
Bei allenfalls ungünstiger Witterung hat der Gesang in der Halle des Römers und in der Dreykönigs-Kirche in Sachsenhausen zu geschehen.
In der Synagoge der jüdischen Gemeinde sind feierliche Gebete angeordnet.
Bon 4 bis 5 Uhr Nachmittags wird das Fest ausgeläutet und die Kanonen abgefeuert.
Da dieser Tag für Frankfurts Bewohner, als Fest der Wiederherstellung der Freiheit dieser Stadt und der an diesem Tage im Jahr 1816 geschehenen feierlichen Beschwörung der Stadtverfassung unvergeßlich seyn muß, so berechtigt der hohe Zweck dieses Festes, so wie der schon oft erprobte Biedersinn löblicher Bürger- und Einwohnerschaft zu der Erwartung, daß Jedermann dahin mitwirke, daß dasselbe auf eine, ven Dank gegen die Vorsehung würdig ausspre- chmde Art gefeiert und durch nichts gestört werde.
Frankfurt, den 5. -October 1832.
Stadt-Kanzle».