Stimm - Zettel
zum Behuf der Ergänzung des evangelisch-lutherischen kirchlichen Gemeinde-Vorstandes.
Namen der zu Aeltesten Vorgeschlagenen.
(Nach alphabetischer Ordnung.)
Namen der zu Diakonen Vorgeschlagenen.
(Nach alphabetischer Ordnung.)
Herr Ehregott. Wilh. Gottl. Bagge,
Director der Mufterschule, Lit. 6. No. 18. b.
Herr Joh. Friedr. Beindorff, Zinngießermeister,
Lit. A. No. 18.
„ Joh. Ernst Bein, Buchbindermeister,
Lit. L, No. 93.
„ Phil. Jacob Brosst, Maurermeister,
Lit. A. No. VIII.
„ Dr. jur. Carl Diehl II,,
Lit. F. No. 78.
„ Moritz Grunelius, Handelsmann,
Lit. E. No. 11. c.
„ Joh. Gerhard Heimpel, Zimmermeister, Vor dem Bockenheimer Thor.
„ Ferdinand Kellner, Handelsmann,
Lit. 6. No. 28.
„ Joh. Georg Mappes, Tuchbereitermeifter,
Lit. E. No. 108.
„ Joh. Jacob Nortz, Bendermeister,
Lit. E. No. XI. b.
„ Phil. Simon Hafner, Handelsmann,
Vor dem AAerheiligenthor.
„ Georg Heyder, Handelsmann,
Lit. X. No. 162.
„ Friedrich Jäger, jun., Handelsmann,
Lit. C. No. VIII c.
„ Joh. Dan. Heinr. Keßler, Handelsmann,
Lit. 6. No. 61.
„ Georg Heinr. Eduard Lindheimer,
Handelsmann, Lit. E. No. II. a2.
„ Dr. jur. Siegmund Müller,
Lit. A. No. 161.
„ Dr. jur. Joh. Wilh. Joseph Pfarr,
Lit. F. No. 183.
„ Mar. Schmid, Handelsmann,
Vor dem Bockenheimer Thor.
„ Ferdinand Streng, Rentier,
Lit. A. No. XCII.
„ Gottfried I. A. Wagner-Lindheimer,
Handelsmann, Lit. J. No. 42.
„ Gerhard Schiele, Handelsmann,
Eit. AL No. 72.
„ Georg Seufferheld, Handelsmann.
Lit. E. No. 11. a.
„ Phil. Ernst Stourzh, Handelsmann,
Lit. G. No. 67.
„ Georg Friedr. Wolf, Goldarbeitermeister,
Lit. X. No. 14.
Die verehrten Mitglieder der Gemeinde werden ersucht, sowohl bei den zu Aeltesten als bei den zu Diakonen Vorgeschlagenen, die Namen derjenigen Sechs, denen sie die Stimme geben wollen, offen zu lassen, die Namen derjenigen Sechs aber, denen sie die Stimme nicht geben wollen, durchzuftreichen. Es steht jedoch jedem Wähler frei, auch andern in dem Vorschläge nicht begriffenen Gemeindegliedern, in so fern sie nach den Art. 3. 4. 6. 7. 8. der hochverehr- lichen Rathsverordnung vom 27. Januar 1820 sonst wählbar sind, und die Anzahl der zu Erwählenden nicht überschritten wird, die Stimme zu geben.
Stimmzettel, auf welchen zu viel oder zu wenig Namen durchgeftrichen oder verzeichnet sind, werden nicht als gültig angesehen.
Die Stimmzettel sind Montags den 6. oder Dienstags den 7. November d. I. in den Vormittagsstunden von 10 — 1 Uhr entweder in der St. Pauls -, St. Katharinen -, St. Peters-, oder heil. Drei-Königs-Kirche, und zwar in den drei Ersteren in denen Prediger- Stübchen, in Letzterer aber in der dicht daneben befindlichen ehemaligen Gebetstube abzugeben.
Sämmtliche Gemeindeglieder werden eingeladen an dieser Wahl Theil nehmen zu wollen. Wer verhindert ist, persönlich abzustimmen, kann zwar seinen Stimmzettel überschicken, doch muß derselbe mit einem versiegelten Umschläge versehen seyn, auf welchem der Vor- und Zunamen des Abftimmenden eigenhändig geschrieben, auch Stand und Gewerbe, sowie Lit. und No. der Wohnung, bemerkt ist. Dieser Umschlag wird in Gegenwart des Ueberbringers erbrochen, und der Stimmzettel ungelesen in den Stimmkasten geworfen werden.
Frankfurt den 30. Oktober 1837.
Der evangelisch-lutherische kirchliche Gemeinde-Vorstand.