Wichtige Entscheidungen.Streitfälle

Handelt es sich um Hauptsachen,kann meine Familie entscheiden, (nicht der Senat,damit er nicht ein ihm nicht zustehendes Recht erwirbt)mit dem Colleg (den Aerzten) oder nach dieser(der Fami= lie) die 2 Decane von Giessen,welche auch Gutachten in Zweifels* fällen geben können,und kann,damit es unpartheiisch hergeht, gleichzeitig der in Frage stehende Fall auf eine andere Akade* mie geschickt werden.

(Monita fol.2l)

Wäre in Nebensachen oder wegen ohnvorauszusehender Ereignisse ein Schluss oder Abänderung zu machen,so soll dies von der Fa= milie und den Aerzten zugleich geschehen.

(Monita fol.50)

Wäre etwa Verdruss unter den Medici,sollen Schiedsrichter aus der Familie und dem Collegium medicum genommen und die Sache entschieden werden.Und absolute nichts vor die Obrigkeit kom= men,und wer diesen Weg nehmen will,soll eo ipso ausgeschlossen sein*

(Schedulae pg.&R 13)