W)ein* grosse Anzahl Testamentszettel,Schedulae

Diese befinden sich ebenfalls auf dem Stadtarchiv.Nachdem Tode Sen- ckenbergs erhielt die Administration nur von einem kleinen Teil der- selbeneine Abschrift,welche der gerichtlichen Abschrift der "Nota- mina'beigefügt wurde.Der Rest wurde als "anstössig" befunden und nicht mitgeteilt.Durch Herrn Stadtarchivar Dr.Kriegk erhielt die Administration im Jahre 1869 einKvollständige Abschrift *&mmtlicher " ' Schedulae.Diese ist auf 28 Blätter geschrieben,auf der 57 ten Seite

ist der in der Abschrift der Notamina(s&e unter a))ausgelassene Bassus nachgetragen.Die Abschrift ist von Dr.Kriegk collationiert und amtlich beglaubigt.Diese Abschrift ist die einzige existierende, sie ist in rotem Juchtenleder mit Goldpressung gebunden,wie die ge­richtliche Abschrift der Notamina.Beide sollen in dem Kassenschrank der Stiftung aufbewahrt und nicht aus der Hand gegeben oder verlie­hen werden^Von den Notamina befinden sich in dem Archiv der Stiftung noch zwei weitere,nicht amtlich beglaubigte gerichtliche Abschriften und e&ne dritte,welche der Administrator Dr.Wagner geschrieben hatte, unter NS.... aufbewahrt.

In allen wichtigen Fragen,welche die Stiftung betreffen,sind der Stiftungsbrief mi& der Zugabe,die Monita und Notamina und die

Schedulae zu Rate zu ziehen.

Da aber die Niederschriften Senckenbergs in den Monita und Schedulae weder chronologisch noch inhaltlich geordnet sind,sondern niedergeschrieben,wie sie ihm in den Sinn kamen,oder ihn beschäftig­ten, so sind zu einer leichteren Benutzung für die Administratoren und Coexecutoren die wichtigsten Bestimmungen(die lateinischen in

einer durch einen Fachmann vorgenommenen deutschen Übersetzung)

nachstehend

aus den beiden ausgezogen und inhaltlich geordnet^aufgeführt.

Frankfurt A/Main.Dezember 1920