weder chronologisch noch inhaltlich geordnet sind,sondern nie= dergeschrieben,wie oder wann ihm Fragen in den Sinn kamen oder durch äüssere Anlässe hebirorgerufen waren,so sind zu einer leich= teren Benutzung für die Administratoren und Coexecutoren die wichtigsten Bestimmungen ( die lateinisch geschriebenen in einer durch einen Fachmann vorgenommenen deutschen Uebersetzung) ausge= zogen und inhaltlich geordnet nachstehend aufgefühwt.
Frankfurt a/Main.Dezember 1920*