Senckenbergs^eine von der Gerichtscanzlei unter den 6 März 1773
ausgefortigte Abschrift,in der jedoch auf Befehl des R&ths ein Passus ausgelassen worden war.Diese ist auf 74 numorietten Bl&t= tern geschrieben ,gerichtlich beglaubigt,und ist in rotem Juch= tenloder gebunden,mit Goldpressung verziert.Sie wird in dom Kassenschrank der Stiftung aufbewahrt und soll nicht aus der Hand gegeben oder verliehen werden.- In dem Archiv der Stiftung be= finden sich zwei weitere ,nicht amtlich beglaubigte, &bschrif= ton von der Gerichtscanzlei ausgefertigt und eine dritte,welche der Administrator Tagner für sich angefertigt hatte.
b) eine grosse Anzahl Testamontszettel," Schadulae ",im Gan= aen 102 Stück.Nur von einem kleinen Teil derselben erhielt die Administration nach dem Tode Senckenbeggs Abschrift,welche der gerichtlichen Abschrift der Monita boigefügt wurde. Der Rest war von dem Rath als anstössig befunden worden und durfte nicht mitgeteilt werden.Im Jahre 1869 erhielt die Administration von dom damaligen Archivdirektor Dr.Kriggk eine fast vollständige Abschrift jenes Restes.Sie ist auf 28 Blättern geschrieben. AuR der 5? Seite ist der in der gerichtlichen Abschrift der No- tamina ausgelassene Passus nachgetragen.Diese Abschrift,von Dr. Kriegk collationiert und amtlich beglaubigt ist die einzige existierende.Sie ist ebonfalss ih&oten Juchtonleder mit Gold= pressung gebunden,soll in dem Kassenschrank der Stiftung aufbe= wahrt,nicht aus der Hand gegeben oder verliehen werden.
( Ein Nachtrag der von "riegk ausgelassenen,übrigens für die Amtshandlungen der Administration unwichtigen Testanontszottol Senckenbergs,folgt des historischen Interesses halber an Schluss dieser Zusammenstellungen).
In allen wichtigen Fragen welche die Stiftung betreffen,
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sind der Stiftunsbrief mit der Zugabe,die Monita und Notamina und die Schedulae zu Rate zu ziehen.
Da aber die Niederschriften Senckenbergs in den letzteren