11 März 1772.

Zu der Administration bei meinem Bürgerhospital sollen solche aus der Bürgerschaft gewählt werden,welche sich durch Weissheit und Zuverlässigkeit auszeichnen,und gleichzeitig nicht zu dem Senat zu gelangen suchen.

Meine Familie und deren Nachfolger .......sollen die Vorste­her ernennen aus dem Collegium medicum und

den Bürgern zu dem Collegium medicum und dem Bürgerhospital.

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Der Senat hat hier nichts zu handeln.

(Monita fol.65 vers. u. Schedulae pag.52)

27.Nov. 1766)

Physici sollen meine Stiftung verwalten,aber allein,so sie tüc&tig sind und berufen sein wollen,nämlich die von den Aerz-

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ten welche in Bezug auf Wissenschaft und Tugend die besten

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sind.Ebenso will ich lutherische,da ich eine luthrische Stif­tung gemacht habe.Ausgeschlossen sind die Katholiken(Papicolae^

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auch wenn sie einmal Physici werden sollten.Ausgeschlossen sind die Reformirten obschon der älteste der 3 Petrus de Spina Phy- sicus war^Ausgeschlossen sind die Juden,die auch von Alters Physici waren.

(Monita fol.64 vers. u^Schedulae pag.50)

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Und sind alle Zeit solche aus den Bürgern zu Administaa- toren zu wählen,die entweder nicht wählbar zu der Raths=Stelle sind oder selbe nicht begehren.

(Monita fol.36 vers.)