Allgemeine Menschenpflicht erfordert es, bey selbst gefühlten und gestillten Leiden, die hülfreiche Quelle anzuzeigen, welcher, man die Hülfe zu verdanken hat, und Vaterpflicht mit biederer Dankbarkeit verbunden , fodert mich auf, den Wohlthäter öffentlich, zu nennen, dem ich meine Beruhigung und Vaterglück in fo hohem Grade zu verdanken habe.
Ich war einer der unglücklichen Väter, dem ein sehr- wohl gebildeter Knabe mit ungestalteten Füßen gebohren ward. '
! " Rastloses Nachforschen um Linderung meines Kindes (denn kaum konnte ich Heilung hoffen) leitete mich auf ein damals nicht verbürgtes Gerücht, daß in'Frankfurt am Mayn ein Institut zum Besten solcher Unglücklichen cristirte. - ■ : -- •' ' ? ' * ■- o
Ich schrieb^- Ich forschte, und fand,'was ich suchte, und mehr, denn, in dem einsichtsvollen Arzt Herrn Ehrman», fand ich zu gleich, den uneigennützigen Mensthcnfrcund, an Herrn Cloß aberden geschickten Wundarzt, und durch sie (nächst Sott) die gänzliche Heilung meines Sohns.
'Mit Hochachtung verbundene Dankbarkeit, macht es mir zur angenehmen Pflicht, diesem meinen großmüthigen Helfer und Arzt, mit ganz aufgeschlossener Datcrseele, unter dem frohen unschuldigen zulächeln meines — fast sollte ich sagen, seines Kindes, vor allen Augen Deutschlands, für die, an diesem Kind erwiesene Kunst, Sorgfalt, und Güte, das aufrichtigste Opfer von Erkenntlichkeit zu bringen, und nur das Bewustftvn, wie leicht, die Bescheidenheit, meines wahrhaft großmüthigen Wohlthäters zu beleidigen seye, hält mich ab, meiner nnbegränztcn Dankbegierde keine Schranken zu setzen.
Ich begnüge inich daher zur Beurkundung der kaum glaubbaren Heilung meines Kindes, dem Publico die Abzeichnung der Füße des Patienten, und des Geheilten, in Kupfer vorzulegcn, und alles gesagte, mit meiner Hand-Unterschrift zu bekräftigen.
Hildesheim, Franz Holfch,
den iten Merz 1794. Fürstl. Hrsdesh. Kammer-Rath und Dom-
Kapitularscher Keller-Meister.