12

VII. Wohmmgs-Ausschtttz.

§ 26.

.Hu (eilten Obliegenheiten gehören:

1. Unterbringung der Gäste, der Mitglieder des Sehützen- bnndes in Gast- und Privathünsern soweit Frei- qnartiere angeboten werden, deren Vergebung.

2. Ansmittelnng, Besichtigung und Elasfifieation der betr. Quartiere.

3. Eventuelle Einrichtung von Massenqtiartieren.

4. Versendung der Wohnnngsanmeldnngstabellen an die Vorstände der Schützenvereine.

5. Aufstellung eines über das Fest permanenten Woh- nnngsbnreans.

VIII. Empfangs-Nusschuh.

^ 27.

Hu seinen Qbliegenhgiten gehören:

1. Unterhandlung mit den Direetionen der Verkehrs-An­stalten wegen Ermäßigung der Fahrpreise, sowie mit den Zoll- und Polizei-Behörden.

2. Verwendung für Bewilligung des freien Besuchs der hiesigen Sehenswürdigkeiten, Anstalten, Sammlungen.

3. Empfang der Extrazüge und derjenigen gewöhnlichen Züge, in welchen eilte große Anzahl von Schützen an­kommen, an den Bahnhöfen.

IX. Fr st-Nus schuf;.

8 28.

Zn seinen Obliegenheiten gehören:

1. Der Entwurf des Festprogramms.