Wimmungen

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<Our Erhaltung einer reinen gesunden Lust in den Baracken ist vor allem die sorgfältigste Beachtung alles flüssigen und trockenen Unrathes erforderlich. Zu diesem Behufe istlFolgendes bestimmt:

1) Ercremente. Für Koth und Urin, und für diese allein, sind die Abtrittskübel hinter den Verschlügen bestimmt. Keinerlei anderer Stoff, weder flüssiger noch fester, darf durch die Pflegerinnen oder die Kranken in diese Kübel gegossen werden. Ein damit beauftragter Wärter wird zwischen 6 und 7 Uhr Morgens, zwischen 10 und 11, zwischen 2 und 3 und zwischen 7 und 8 Uhr Abends das hierzu bestimmte Desinfectionspnlver in jeden der Holzkübel streuen. Die Pflegerinnen haben darüber zu wachen, daß dies zur vorgeschriebenen Zeit geschehe, so wie daß alltäglich die Entleerung und Auswechslung der Kübel durch den Kehrichtmann erfolge. Findet die Bestreuung oder die Ausleerung nicht zu der Vorgesetzten Zeit regelmäßig statt, so sollen die Pflegerinnen der Oberin Anzeige davon machen.

Die Pflegerinnen haben darüber zu wachen, daß die Abtrittsttze rein gehalten werden und daß der Verschluß mit den Deckeln stets stattfinde.

2) Aller übrige flüssige Unrath (der Inhalt der Spuckgläser, Eiter, Verbandwasser, Waschwasser u. s. w.) ist in das Ausgußbecken in dem gegenüberliegenden Verschlag zu schütten. Zur Ermöglichung vollständigen Abflusses sind die festen Stoffe (Charpie, Baumwolle, Orange­schalen u. drgl.) zuvor aus dem Schmutzwaffer zn entfernen oder, wenn solche Stoffe in das Aus­gußbecken mit ausgegossen worden sein sollten, nach Abfluß des Wassers aus dem Becken herauszu­nehmen und in den hölzernen Kehrichttopf zn werfen. Zur Vermeidung üblen Geruches aus dem Becken und zum Behufe vollständigerer Fortschwemmung ist zeitweise reines Wasser in das Aus­gußbecken nachzuschütten.

3) Aller trockene Unrath ist alsbald in den Kehrichttopf zu werfen, welcher zweimal täglich, Morgens zwischen 7 und 8 Uhr und Abends zwischen 6 und 7 Uhr von dem Wärter abznholen und in das Kehrichtfaß auszuleeren ist. Dieser Kehrichttopf muß mit großer Sorgfalt rein gehalten, zeitweise ausgewaschen und wenn nöthig mit Karbolsäure gereinigct werden.

4) Das gebrauchte Verbandzeug ist augenblicklich nach dem Verband zu sondern in den Theil, welcher, wenn gewaschen, zu nochmaligem Gebrauch geeignet ist, und in denjenigen, welcher, als zu sehr beschmutzt oder überhaupt mit schädlicher Flüssigkeit durchtränkt, nicht mehr gebraucht werden darf und daher zu zerstören ist. Alle Charpie und Baumwolle, kleinere Salben- oder Verbandläppchen, welche während längerer Zeit mit der eiternden Wunde direkt in Verbindung waren oder mit bösartigen schlimmen Wunden oder Geschwüren in Berührung kamen, sind zu weiterem Gebrauch nicht mehr verwendbar; sie müssen alsbald in die viereckten Blechkasten gethan werden, welche nach der allgemeinen Verbandzeit, also Morgens vor 8 Uhr, dann um 11 Uhr und Abends nach 6 Uhr von dem Wärter abgeholt werden, um deren Inhalt sogleich zu ver­brennen. Die weniger beschmutzten Binden und größeren Verbandstücke, welche nach sorgfältigem Waschen wieder verwendet werden dürfen, sind in die hiezu bestimmten Eimer zu werfen. Dieses Gefäß wird zweimal täglich durch den Wärter abgeholt und in den großen Kehrichtkübel entleert. Ob für einzelne dieser Verbandstücke, oder für die Bett- und Leibwäsche einzelner Kranken vor dem Waschen, d. h. augenblicklich eine Desinfectton vorzunehmen ist und welche, wird von dem Arzte bestimmt.

5) Für die unbrauchbaren Speisereste ist in jeder Baracke ein besonderer, hellgrün ange­strichener Eimer vorhanden, welcher sodann in den gemeinsamen Spülichtkübel auszuleeren ist.

6) Auf die Reinigung der Verbandschwämme ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Sie können gar nicht oft genug in frischem Wasser ausgewaschen werden. Von Zeit zu Zeit, nach Angabe des Arztes, sind sie in Karbolwasser zu tauchen. Von letzterer Vorschrift ausgenommen sind die für Reinigung der Augen bestimmten Schwämme.

Frankfurt '/M.. den 10 . September 1870.