nämlich den Paragraphen 61 und 62 die entsprechenden Festlegungen getroffen# ] Der vollständige Text lautet: ]
Jahresbericht# ]
§ 61 Nach Abschluss jedes Rechnungsjahres hat der Vorstand einen Jahres— ]
bericht ausarbeiten zu lassen. Dieser Bericht wird gedruckt und den ]
zuständigen Behörden, den wirklichen und ewigen Mitgliedern sowie !
den Ehrenmitgliedern und denjenigen gelehrten Gesellschaften, mit !
welchen der Verein einen Schriftenaustausch unterhält, zugesendet. !
§ 62 Der Jahresbericht soll enthalten: !
a. ein Verzeichnis der wirklichen, der ewigen Mitglieder und der j
Ehrenmitglieder; ]
b. die Namen der jeweiligen Vorstandsmitglieder, sowie eine Angabe ]
über die getroffenen Amterverteilung; !
c. die Namen der jeweiligen Mitglieder des Revisionsausschusses! !
d. die Namen der wissenschaftlichen Ausschussmitglieder mit Be- !
Zeichnung der jeweiligen Versitzenden; !
e. die Namen der Dozenten und Assistenten der Abteilungen; j
f. eine Darlegung der wissenschaftlichen Vereinstätigkeit mit kurzer!
Übersicht über die wichtigeren in den Lehrvorträgen behandelten ! Gegenstände; ]
g. Dem Vereine zur Veröffentlichung übergebene wissenschaftliche Ab-] handlungen aus den von ihm gepflAgten Gebieten, sofern sie dem Vorstand hierzu geeignet erscheinen;
h. Angaben über etwaige von dem Verein verfasste Gutachten; ]
i. ein Verzeichnis der eingegangenen Geschenke, sowie die angekauften Apparate, Bücher und Zeitschriften;
k. eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben ln summarischer Zusammenstellung;
l. die meteorologischen Beobachtungstabellen nebst den dazugehörende] Erläuterungen und graphischer Darstellungen.
Nach diesen Rahmenrichtlinien wurden abgesehen von kleinen Abweichungen seit 1839/^0 die Jahresberichte abgefaest.
Wie der Name auch zum Ausdruck bringt, handelt es sich um ein jährlich erscheinendes Periodikum. Nur wenige Male wurde diese regelmässige Erscheinungsweise infolge äusserer Einflüsse unterbrochen. Es betrifft dies die Rechnungsjahre 1919/20 bis 1924/25, 1940/41 bis 1948/49, l949/5o bis 1952/53 und 1955/56 bis 1956/57$ für die jeweils nur ein zusammenfassender Bericht erschienen ist. Ausserdem erfolgte mit dem Jahr 1959 eine Umstellung des Rechnungsjahres auf das bürgerliche Jahr vom 1.1. bis 31.12. anstelle des Zeitraums vom l.lo. bis 3o.9* Die jährlichen Mitglieder-Verzeichnisse sind namentlich und sind is incl. Rechnungsjahr 1847/48 gegliedert nach ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und correspondierenden Mitgliedern. Vom Rechnungsjahr 1848/49 an, wird nur '
noch zwischen ordentlichen Mitgliedern - sie heissen von 1866/67 an wirkliche Mitglieder - und Ehrenmitgliedern unterschieden. In der 2. Hälfte der neunziger Jahre wird der Kreis der wirklichen Mitglieder durch korporative Mitglieder erweitert; "Korporetionen und Firmen können Mitgliederrechte erworben und dieselben ^r^x^&S^^*Versammlungen durch einen von ihnen bezeichneten Vertreter ausüben ! lassen". Eine wohl von finanziellen Erwägungen getragene Neuerung betraf die Schaffung einer ewigen Mitgliedschaft; erstmals vom Rechnungsjahre l9o1/o2 ab erscheint neben der Liste der wirklichen Mitglieder und der Liste der Ehrenmitglieder eine Liste von 14 ewigen Mitgliedern. Vom Rechnungsjahre 1937/38 bis zum