nämlich den Paragraphen 61 und 62 die entsprechenden Festlegungen getroffen# ] Der vollständige Text lautet: ]

Jahresbericht# ]

§ 61 Nach Abschluss jedes Rechnungsjahres hat der Vorstand einen Jahres ]

bericht ausarbeiten zu lassen. Dieser Bericht wird gedruckt und den ]

zuständigen Behörden, den wirklichen und ewigen Mitgliedern sowie !

den Ehrenmitgliedern und denjenigen gelehrten Gesellschaften, mit !

welchen der Verein einen Schriftenaustausch unterhält, zugesendet. !

§ 62 Der Jahresbericht soll enthalten: !

a. ein Verzeichnis der wirklichen, der ewigen Mitglieder und der j

Ehrenmitglieder; ]

b. die Namen der jeweiligen Vorstandsmitglieder, sowie eine Angabe ]

über die getroffenen Amterverteilung; !

c. die Namen der jeweiligen Mitglieder des Revisionsausschusses! !

d. die Namen der wissenschaftlichen Ausschussmitglieder mit Be- !

Zeichnung der jeweiligen Versitzenden; !

e. die Namen der Dozenten und Assistenten der Abteilungen; j

f. eine Darlegung der wissenschaftlichen Vereinstätigkeit mit kurzer!

Übersicht über die wichtigeren in den Lehrvorträgen behandelten ! Gegenstände; ]

g. Dem Vereine zur Veröffentlichung übergebene wissenschaftliche Ab-] handlungen aus den von ihm gepflAgten Gebieten, sofern sie dem Vorstand hierzu geeignet erscheinen;

h. Angaben über etwaige von dem Verein verfasste Gutachten; ]

i. ein Verzeichnis der eingegangenen Geschenke, sowie die angekauf­ten Apparate, Bücher und Zeitschriften;

k. eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben ln summarischer Zusam­menstellung;

l. die meteorologischen Beobachtungstabellen nebst den dazugehörende] Erläuterungen und graphischer Darstellungen.

Nach diesen Rahmenrichtlinien wurden abgesehen von kleinen Abweichungen seit 1839/^0 die Jahresberichte abgefaest.

Wie der Name auch zum Ausdruck bringt, handelt es sich um ein jährlich erschei­nendes Periodikum. Nur wenige Male wurde diese regelmässige Erscheinungsweise infolge äusserer Einflüsse unterbrochen. Es betrifft dies die Rechnungsjahre 1919/20 bis 1924/25, 1940/41 bis 1948/49, l949/5o bis 1952/53 und 1955/56 bis 1956/57$ für die jeweils nur ein zusammenfassender Bericht erschienen ist. Aus­serdem erfolgte mit dem Jahr 1959 eine Umstellung des Rechnungsjahres auf das bürgerliche Jahr vom 1.1. bis 31.12. anstelle des Zeitraums vom l.lo. bis 3o.9* Die jährlichen Mitglieder-Verzeichnisse sind namentlich und sind is incl. Rech­nungsjahr 1847/48 gegliedert nach ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und correspondierenden Mitgliedern. Vom Rechnungsjahr 1848/49 an, wird nur '

noch zwischen ordentlichen Mitgliedern - sie heissen von 1866/67 an wirkliche Mitglieder - und Ehrenmitgliedern unterschieden. In der 2. Hälfte der neunziger Jahre wird der Kreis der wirklichen Mitglieder durch korporative Mitglieder er­weitert; "Korporetionen und Firmen können Mitgliederrechte erworben und dieselben ^r^x^&S^^*Versammlungen durch einen von ihnen bezeichneten Vertreter ausüben ! lassen". Eine wohl von finanziellen Erwägungen getragene Neuerung betraf die Schaffung einer ewigen Mitgliedschaft; erstmals vom Rechnungsjahre l9o1/o2 ab erscheint neben der Liste der wirklichen Mitglieder und der Liste der Ehrenmit­glieder eine Liste von 14 ewigen Mitgliedern. Vom Rechnungsjahre 1937/38 bis zum