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Frankfurt a. M., Juni 1892.

Anbei übersenden wir Ihnen die vorbehaltlich der Geneh­migung der oberen städtischen Behörden aufgestellten Bedingungen und Tarif für den Bezug von electrischer Energie aus dem zur Versorgung der Stadt Frankfurt auszuführenden Electricitäts-Werk.

Zwecks Bestimmung der Strassenzüge, welche beim ersten Ausbau des Werkes mit electrischen Cabeileitungen versehen werden sollen, werden hier­mit Anmeldungen des Consums für Beleuchtungs- und Kraftzwecke eingeholt.

Das Formular für derartige Anmeldungen für die Liegenschaft

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liegt bei. ^Die Grösse Wm jeder Sffasse zur Anmeldung kommenden Consums ist dafür maasgebend, ob dieselbe mit einer Leitung versehen wird. Die Unterlassung der Anmeldung kann daher dazu führen, dass die Anlage einer Leitung in der betreffenden Strasse unterbleibt.

Der in § 4 gegebene Grundpreis von 80 Pfennig per 1000 Wattstunden entspricht einem Preise von 4 Pfennig per Brennstunde der 10herzigen Glüh­lampe und wird bei längerer Brenndauer durch die Rabatte auf durchschnittlich 3,4 Pfennig ermässigt.

Wir erlauben uns Ihre Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass eine sogenannte Lampengebühr, d. h. ein Satz der alljährlich für jede installirte Lampe zu bezahlen wäre, einerlei ob dieselbe gebraucht worden ist oder nicht, nach diesem Tarif nicht erhoben werden würde.

Für die Eröffnung des Betriebes des Electricitäts-Werks ist der Herbst nächsten Jahres in Aussicht genommen.

den

Wir ersuchen Sie Anmeldebogen ev. nach vorherigem Umlauf

bei Ihren Miethern entsprechend ausgefüllt und unterschrieben in beiliegendem Umschlag spätestens 8 Tage nach Empfang dieser Aufforderung frankirt an die

Commission für die Anlage eines städtischen Electricitäts-Werks

Stadtkanzlei Dahier

gelangen zu lassen.

Namens der Commission für die Anlage eines städtischen Electricitäts - Werks

der Oberbürgermeister:

Adickes.