1. Beschreibung des Grundstücks
Das zur Anlage der neuen GasMrik bestimmte Grundstück, Gew. XVI., Nro. 276, dessen Situations- und Nivellements-Plan hier angefügt ist (Anl. I.), liegt zu Frankfurt a. M. vor dem Untermainthor, in der Nähe des neuen Winterhafens. mit seinem südlichen Theil dem Mainufer zugewendet und etwa 440 Fuß vom Schienengeleise der Hafenbahn, welche zugleich Verbindungsbahn aller Frankfurter Bahnhöfe ist, entfernt.
Die Linie des höchsten Mainwasserstandes liegt 24 Fuß Franks. Maß über dem Nullpunkt des Pegels am Fahrthore, d. i. 16 Fuß 5 Zoll über dem Nullpunkt des anliegenden Nivellements- Planes.
Das Grundstück grenzt nach allen Richtungen an Privateigenthum, mit Ausnahme der südlichen Seite, welche an städtisches Eigenthum grenzt. Der längs der Verbindungsbahn laufende Fahrweg kann bis zum Grundstück verlängert werden. Außerdem wird dasselbe von dem Wege nach Griesheim durchschnitten, welcher erweitert, auch mit Genehmigung der Nachbarn rectificirt werden kann.
Bei Hochbauten von Stein (Gebäuden und Grenzmauern) muß mindestens IO Fuß F. M., bei Staketen - und Bretterwänden 3 bis 4 Fuß F. M. von der Grenze zurückgeblieben — Wich gehalten — werden. Nach der Straße zu dürfen Gebäude und Einfriedigungen unmittelbar auf die Grenze gestellt werden.
2. Art des darMellenden Gases.
Die Frankfurter Gesellschaft versieht in Concurrenz mit einem englischen Gaswerke die Stadt Frankfurt mit Gas. Das von ihr gelieferte Gas ist ein Gemisch von gleichen Volumtheilen Holzgas und Gas aus schottischer Bogheadkohle (bituminösem Mergelschiefer) und besitzt bei gleichem Consum eine etwa 2Vzfache Leuchtkraft als das von der englischen Gesellschaft gelieferte gewöhnliche Steinkohlengas.
Die bestehenden Concessionsbestimmungen verpflichten die Gesellschaft, ihre gegenwärtige Methode der Gasbereitung bis zum Jahre 1868 beizubehalten; von da an darf sie jedes andere Material verwenden, und wird beabsichtigt, alsdann, statt Holz, Steinkohlen in Gemeinschaft mit