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Die Anzeige von der Fertigstellung der Ew. Wohlgeboren für die Liegen-
am /$.. te „ n A lf**.*'. 187*? durch Baubescheid (Riss X«./>ff ) genehmig
ten Baulichkeit "^ist auf dem städtischen Baubureau noch immer nicht eingegangen. Falls diese Baulichkeit. wirklich ausgeführt / yf werden Sie hiermit auf
gefordert, nunmehr binnen längstens qcht Ta^en die qu. Anzeige, wie im Bau- bescheid vorgeschrieben, dem städtischen flaubureau schriftlich zu erstatten; hierzu
kann das untenstehend gedruckte Formular benutzt werden, welches auszufüllen und
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auf dem genannten Bureau, FaulljiplatA N r . 1 abzugeben ist.
Ein inzwischen etwa eingetretener Besitzwechsel der Gebäulichkeit entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Anzeige, und ist in diesem Falle noch
ausserdem der jetzige Eigenthümer anzugeben.
Frankfurt a. M., den
^ ^ Fofnmar 1878^
Die Bau-Deputation.
An das
städtische T3au-I3ureau/
Dahier.
Die mir durch Baubescheid vom für die Liegenschaft lichkeit ist sind im Monat
.187., Riss Jfc.,
JV». genehmigte. Bau-
187 vollendet worden.
Frankfurt a. M., den
1878. •