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Die Anzeige von der Fertigstellung der Ew. Wohlgeboren für die Liegen-

am /$.. te n A lf**.*'. 187*? durch Baubescheid (Riss X«./>ff ) genehmig­

ten Baulichkeit "^ist auf dem städtischen Baubureau noch immer nicht eingegangen. Falls diese Baulichkeit. wirklich ausgeführt / yf werden Sie hiermit auf­

gefordert, nunmehr binnen längstens qcht Ta^en die qu. Anzeige, wie im Bau- bescheid vorgeschrieben, dem städtischen flaubureau schriftlich zu erstatten; hierzu

kann das untenstehend gedruckte Formular benutzt werden, welches auszufüllen und

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auf dem genannten Bureau, FaulljiplatA N r . 1 abzugeben ist.

Ein inzwischen etwa eingetretener Besitzwechsel der Gebäulichkeit ent­bindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Anzeige, und ist in diesem Falle noch

ausserdem der jetzige Eigenthümer anzugeben.

Frankfurt a. M., den

^ ^ Fofnmar 1878^

Die Bau-Deputation.

An das

städtische T3au-I3ureau/

Dahier.

Die mir durch Baubescheid vom für die Liegenschaft lichkeit ist sind im Monat

.187., Riss Jfc.,

JV». genehmigte. Bau-

187 vollendet worden.

Frankfurt a. M., den

1878.