»unversucht gelassen zu haben, um das Wohl der uns an- »vertrauten Stiftung aufs Thätigste zu befördern.«
»Wir wagen es daher nochmals zu bitten, die Aufrichtung »des quaestionirten Grabsteins dem Herrn Imploranten abzu- »sch lagen.«
Auf diese Eingabe erließ der Rath unterm 29. Juli 1880 weiter folgenden Beschluss:
Ad Concl. 9. Januar a. c. Vorstellung der Dr. Sencken- berg’schen Stiftsadministratoren contra Hrn. Baron v. Sencken- berg wegen Aufrichtung eines Gedenksteins:
Da es bei Abfassung des Concl. d. 9. Januar a. c. die Absicht gewesen, dem Dr. Senckenbergischen Stift keine prajudicirliche Consequenzen durch Aufstellung des quaest. Gedächtnißsteins zuzuziehen, dem Hrn. Imploranten auf die Alternative entweder im Garten oder Stiftungsgebäude denselben aufzustellen gegeben worden; so lasse man es bei gedachtem Concluso unter nochmaliger Zusicherung, dem Stift hierunter keine präju- dieirliche Consequenz zuzuziehen, lediglich bewenden.
Concl. in Sen. d. 29. Juli 1800.
Die Administration erklärte sich mit dieser Rathsverfügung durch Beschluss vom 14. August 1800 einverstanden und wurde daraufhin der Denkstein auf Kosten des Herrn v. Sencken- berg in einem der Schwibbogen der ehemaligen Stadtmauer angebracht.
Bei dem im Jahre 1829 erfolgten Anbau an.das ältero damals bestehende Senckenberg’sche Museumsgebäude wurden die Schwibbogen (bis auf einen, welcher gegenwärtig noch existirt) und mit diesen der Denkstein entfernt, im Jahre 1830 aber, nach Vollendung des An haus an diesem aufgestellt.
Durch den Einfluss der Witterung ist die Inschrift zum Theil nicht mehr zu lesen; doch habe ich bereite im Jahre 1854 eine Copia derselben genommen, welche hier folgt:*)
*) Kriegk giebt am angegebenen Orte eine Uebersetzung der Inschrift, welche hier folgen möge: den außergewöhnlichen Verdiensten und dem ewigen Andenken des berühmten Mannes Dr. Heinrich Christian Reiebs- freiherm von Senekenberg, 23 Jahre hindurch Reichshofraths der erlauchten Kaiser Franz I, und Joseph II., eines durch Sittenreinheit, d.uroh Eifer
D. O. M. S.
AMPUSSIMIS. MER1TI8. ET. PERENNI. MEMORIAE. ILLUSTRIS8IMI .VIEL
D. HENRICI. CHRISTIAN. S. R. I. LIB . BARONIS. A.SENCKENBERG.
CAESARIB. AUGG. FRANCISCO. I. ET. IOSEPHO. IL PER. XXHI. ANNOS. A. CONS1LUS. IMPERII. AULICIS. VITAE. INTEGRITATE. IUSTITIAE. ZELO. FIDELITATE. -- EGRA. AÜGG . CONSIIJI. PRÜDENTIA. OMNISQÜE. IURIS. PERITIA. EXCELLENTISSIMI.
OPERIBUS. EDITIS . CLARISSIMI. AC. PERPETUI. IURIS.
GERMANICI. PROPAGATORIS.
N ATI. FRA NCOFÜRTI. AD. MOEN. XIV. KAL. NO VEMßk MDCCIV. MORTUI. VIENNAE. III. KAL.IUNII. MDCCLXVIII.
MOESTISSIM A. UXOR.
SOPHIA. EUS. NATA. BARONISSA. DE. PALM.
FIUIQ. RENATUS. ET. CAROLUS.
HOC. AMORIS. ET. PIETATIS. MONÜMENTUM. L.L.M.P.
Vereinssitzungeii.
Zu 429) ist nachträglich zu bemerken, daß die S. 111 er~ wähnte Todtenfeier, welche 919 in Ilmburg abgehalten worden sein soll, auf einem Irrthum beruht. Der Vortragende fand die Nachricht in einer sonst sehr quellenmäßig bearbeiteten älteren Schrift als auf dem Berichte des Thietmar beruhend angegeben. Die Ausgabe des Thietmar in den Monumenten Imst aber statt des Untburg der älteren Ausgaben nach den Handschriften Wilineburg (Weilburg). Doch ist auch dieses nicht der Ort der Beisetzung König Conrads I., sondern nach
für das Recht, durch Treue gegen seine Kaiser, durch ISnsiöht und daroi umfassende Rechtserfahrung höchst ausgezeichneten Mannes, welcher durah seine Schriften auf glänzende Weise und für alle Zeiten das deutsche Recht erleuchtet hat, geboren zu Frankfurt a. M. am 19. Ootober 1704, geetoibm zu Wien am 30. Mai 1768, haben die tiefhetrübte Qattin Sophie Bin (•hotsse Batesesse von Palm und die Sühne Ba— tua «ad Karl dwaaa Itadonal dar Liebe und Treue g — otzt 0» Bai.