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Handlungen

Gebühren

Ausnahme n

und

u nb

Urkunden.

ständige

steigende

Ä ob L f t k a t i 0 n e n.

Z i v i l st a N d s - B e r h ä n d l U N g e N,

die Handlung vor dem ZivilständßA Beamten, die Aussetzung der Hei­rat!), ddek Scheidung auf Frist, und Familien-Berärhung . ...

fl. kr.

x. !

v. Hundert

Zurückgabe (retvoctzssinn). Siehe Ä)iede b a dl retun g^

i

Zurücknahme einer gemachten Ginfprache oder angelegten Beschlags (main levee Üopposition de Säisife) i ° . .

Bescheid der Polizei f , Rüge - und peinlichen Gerichte auf solche Zurück­nahme , wenn eine Privatparthei mit auftritt .

der Friedens-Richtek » » . j

der Zivil-Gerichte

.30

30

r. 30

Zurüchttahme eines Auftrags , Bestellung (r8°

trgctation) . » r . . ^ .

wenn die Handlung einseitig ist, und kein anderartiges Geschäft zUM Grunde liegt, welches die steigende Gebühr entrichtet . . ; . . »

- 30

Zusammentri tt der Gläubiger (ä!rect!on dtz

cresncitzrs)

jede einfache Verhandlung » » . . WeNn aber dadurch unmittelbar eine Schuld begründet , gelöscht wird , öder eine Besitzes »AenderUng vor, koMMt, so ist die einschlägige Gebühr zu erheben»

i go

Kt*'

Zwischen- Bescheid auf Beweis (rnreriovu-

toire)

vom Friedensrichter. » » . » vom Zivil., Handels, öder Schieds­gerichte » . » » . r » - »

i. «-

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