23
Handlungen
Gebühren
Ausnahme n
und
u nb
Urkunden.
ständige
steigende
Ä ob L f t k a t i 0 n e n.
Z i v i l st a N d s - B e r h ä n d l U N g e N,
die Handlung vor dem ZivilständßA Beamten, die Aussetzung der Heirat!), ddek Scheidung auf Frist, und Familien-Berärhung . ...
fl. kr.
x. !
v. Hundert
Zurückgabe (retvoctzssinn). Siehe Ä)iede b a dl retun g^
i
Zurücknahme einer gemachten Ginfprache oder angelegten Beschlags (main levee Ü’opposition de Säisife) i ° . .
Bescheid der Polizei f , Rüge - und peinlichen Gerichte auf solche Zurücknahme , wenn eine Privatparthei mit auftritt .
der Friedens-Richtek » » . j
der Zivil-Gerichte
— .30
— 30
r. 30
Zurüchttahme eines Auftrags , Bestellung (r8°
trgctation) . » r . . ^ .
wenn die Handlung einseitig ist, und kein anderartiges Geschäft zUM Grunde liegt, welches die steigende Gebühr entrichtet . . ; . . »
- 30
Zusammentri tt der Gläubiger (ä!rect!on dtz
cresncitzrs)
jede einfache Verhandlung » » . . WeNn aber dadurch unmittelbar eine Schuld begründet , gelöscht wird , öder eine Besitzes »AenderUng vor, koMMt, so ist die einschlägige Gebühr zu erheben»
i go
Kt*'
Zwischen- Bescheid auf Beweis (rnreriovu-
toire)
vom Friedensrichter. » » . » vom Zivil., Handels, öder Schiedsgerichte » . » » . r » - »
i. «-
::