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N.

Handlungen

und

Urkunden.

Verhandlung, geri'chtl. d^r Friedensrichter

Beglaubigung der auszeichnenden Verhältnisse und Eigenschaften einer Person (certificat dinclividualite)

Protokolle der Familien - Dera- thung, das Gutheissen der Schriften und rechtlichen Einschreitungen, wel­che der persönlichen Verhaftung vor hergehen müssen

die Protokolle der Einsprache ge gen Entsiegelung, mittelst persön­lichen Erscheinens

die Befehle und Weisungen, die Opponenten bei der Besiegelung vor- zufordertt

die Definitiv - Entscheidungen, wovon die steigende Gebühr nicht über Zv kr. betragen würde

und überhaupt alle Gerichts Handlungen des Friedensrichters, welche von dem Gesetze einer beson deren Gebühr nicht unterworfen sind

Verhandlungen und Protokolle bei den Frie

' dens-Gerichts-Kanzleien, welche der

verhältnismäßigen Gebühr nicht um terworfen, oder wovon solche nicht ' mehr als 30 fr. betragen würden 4 Wenn dadurch eine Schuld begrün det oder gelöscht würde, oder ein Uebertrag des Vermögens Statt fände, so tritt die steigende Gebühr ein.

der Polizei-, Rüge- und pein­lichen Gerichte, wenn Private, al­lein oder neben dem Staats-Beam­ten , als interessirte Parthei auftre- ten, sofern sie der steigenden Gebühr nicht unterworfen sind, oder diese nicht mehr als Zv kr. beträgt.

eben so jene' Verhandlungen bei den Kanzleien derselben . . .

V e r h ö r, peinliches (lnterrogawlre),

wenn keine Private als Parthei auf-

treten .

in solchem Falle aber ....

Verhör oder De rn e h m u n g der Partheien im Civil-Prozesse über besondere Frag­stücke (interrogatoire)

vom Friedens-, Polizei - oder Rüge-

Gericht ..

vom Civil-, Handels - oder Schieds- Gerichte.

Gebühren

ständige

fl. kr.

30

30

Zv

steigende

v« Hundert

Ausnahmen

und

Modifikationen.

Frei.