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N.
Handlungen
und
Urkunden.
Verhandlung, geri'chtl. d^r Friedensrichter
— Beglaubigung der auszeichnenden Verhältnisse und Eigenschaften einer Person (certificat d’inclividualite)
— Protokolle der Familien - Dera- thung, das Gutheissen der Schriften und rechtlichen Einschreitungen, welche der persönlichen Verhaftung vor hergehen müssen
— die Protokolle der Einsprache ge gen Entsiegelung, mittelst persönlichen Erscheinens
— die Befehle und Weisungen, die Opponenten bei der Besiegelung vor- zufordertt
— die Definitiv - Entscheidungen, wovon die steigende Gebühr nicht über Zv kr. betragen würde
— und überhaupt alle Gerichts Handlungen des Friedensrichters, welche von dem Gesetze einer beson deren Gebühr nicht unterworfen sind
Verhandlungen und Protokolle bei den Frie
' dens-Gerichts-Kanzleien, welche der
verhältnismäßigen Gebühr nicht um terworfen, oder wovon solche nicht ' mehr als 30 fr. betragen würden 4 Wenn dadurch eine Schuld begrün det oder gelöscht würde, oder ein Uebertrag des Vermögens Statt fände, so tritt die steigende Gebühr ein.
— der Polizei-, Rüge- und peinlichen Gerichte, wenn Private, allein oder neben dem Staats-Beamten , als interessirte Parthei auftre- ten, sofern sie der steigenden Gebühr nicht unterworfen sind, oder diese nicht mehr als Zv kr. beträgt.
— eben so jene' Verhandlungen bei den Kanzleien derselben . . .
V e r h ö r, peinliches (lnterrogawlre),
wenn keine Private als Parthei auf-
treten .
in solchem Falle aber ....
Verhör oder De rn e h m u n g der Partheien im Civil-Prozesse über besondere Fragstücke (interrogatoire)
vom Friedens-, Polizei - oder Rüge-
Gericht ..
vom Civil-, Handels - oder Schieds- Gerichte.
Gebühren
ständige
fl. kr.
30
30
Zv
steigende
v« Hundert
Ausnahmen
und
Modifikationen.
Frei.