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Vollmacht.
26ir Endksuntcrschrikbcnc urkunden und bekennen hiermit,
daß wir den Herrn
zu Frankfurt a. M. in unserer Rechtssache
für uns und unsere Erben, mit Genehmigung alles dessen, was derselbe bereits in der Sache gethan haben könnte, zum bevollmächtigten Anwalt constituirt haben, also, daß er bei allen Löbl. Gerichtsbehörden und Instanzen active et passive erscheinen, Arreste bitten, eröffnen und justi- stciren, Klage und Widerklage anstellen, fori declinatorias und andere exceptiones entgegen sehen, litem contestiren, repliciren, dupliciren, tripliciren, quadrupliciren, zum Vorbescheid schließen, allerlei Beweis einbringen, die Nothdurft deöfalls verhandeln, wider gegentheiligen Beweis epcipiren, oder respeetive repliciren , sigilla et manus recognosciren oder dissitiren, in eontumaeiam procediren, dieselbe purgiren, zum Endurtheil submittiren, dasselbe anhören, annehmen, oder remedia juris tam suspensiva quam devolutita dagegen interponiren und präseguiren, restitutionem iu iute^rum suchen und fallen lassen, expensas, damna et interesse destgniren, dieselbe, auch was in der Hauptsache zuerkannt worden, erheben und darüber quittiren, Vergleiche abzuschließen und die Vergleichs-Gelder in Empfang zu nehmen, in exeeutione verfahren, die Unterpfänder veräußern, der gerichtlichen Heimschla- gung 'oder Einsetzung beiwohnen und überhaupt alles thun und verhandeln solle, was die Lage der Sache mit sich bringt. Und da obermeldeter unser Herr Anwalt einer weiteren Gewalt als hierin begriffen, bedürftig wäre, so soll ihm auch diese ertheilt seyn, namentlich aber geben wir ihm die Vollmacht zu substituiren und die Substitution zu revociren.
Was denn mehrgedachter unser Herr Anwalt, oder seine Substituirte, also wie vorstehet, handeln, thun und lassen werden, das versprechen wir stet, vest und unverbrüchlich, Ihn auch und seine Substituirte alle Bürden der Rechte, praesertim satisdationum, de judicio sisti et judicatum solvi frey und schadlos zu halten, bei Verpfändung unserer Haab und Güter, so viel hierzu vonnöthen, ohne Gefährde.
Dessen zur wahren Urkund haben wir diese Vollmacht eigenhändig unterschrieben und besiegelt.
So geschehen zu Frankfurt a. M.
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