iilact^m Sr. Hoheit unser gnädigster Herr huldmchst zu verordnen geruhet haben, daß in Befolg 7 tw Abschnittes des Höchsten Organisations -- Patents vom io tm October des vorigen Jahrs, und bey den vorliegenden dringenden Umstanden, zu Erhebung des diesjährigen halben Contributions - Simplum ohtl- ' verzüglich geschritten werden solle; -- Als wird zu des- fallfiger unterthanigster Befolgrrng und in Gemäsheit erhaltenen weiteren Auftrags allen Contributions-Pflich- tigen dieses unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß sie, ihre schuldige Beyträge, nach Anleitung des unterm 2 fen August 1799. erlassenen und publicirten Edictes, binnen 14 Tagen-vom 15'°" Juny l. I, an allhichge Rechnungs Commission ohnfehlbar zu entrichten haben, und daß übrigens die den 15*" 3 um; dieses Jahrs fällige Zinsen ; Coupons abgegeben werden können.
Frankfurt den 6*'" Juny 1807.
Stadt» Lairzlky.