Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit ist von Großherzoglichem hohen. Finanzministerium unterm 6 . d. M. die unterzogene Commission ermächtigt worden, in Erwägung der fortdauernden Kriegsbedürfnisse, ein Viertel Simplum weiter auszuschreiben und zu erheben.

Die Commission bringt nicht nur dieses anmit zur öffentlichen Kenntniß, sondern auch daß dieses 4 tel Simplum von den hiesigen Contributionspflichtigen, nebst dem im heute publicirt gewordenen 37"" Negierungöblatte des 2 "» Bandes ausgeschriebenen |tcl Simplum, binnen 14 Tagen längstens und ohnfehlbar zu entrichten ftp.

Zur Annahme dieser M Simpl., sind die Vormittagsstunden vSn 8 12 , und die Nachmittagsstunden von 3 6 Uhr bestimmt.

Da der Bedarf äußerst dringend und die Rechnungscommissionscasse durch die bisher an dahiesige Mairie-Approvisonniruugsftttion geleisteten Zahlungen erschöpft ist, so hoffet die Commission daß die BeytragSpfiichtigen mit demselben regen Eifer, den sie vor kurzem erst, bep Entrichtung des im April d. I. ausgeschriebenen, zu den städtischen außerordentlicher Bedürfnissen allein verwendeten halben Simplums, betätigten, diesmal wiederum sich einstellen werden. Besonders spricht aber die Commisson die vermögliche Classe der Beytragspflichttgen an, ihre Raten gleich in den ersten Tagen nach Erscheinung dieser Bekanntmachung einzuliefern, und erwartet von ihnen, fo wie von den Comribunons- pflichtigen überhaupt, indem allen ohne Unterschied die dringende Noch und die Wicht, gewissenhaft bald dieser Aufforderung entsprechend zu helfen, ans Herz gelegt wird, daß sie cs mit Entrichtung ihrer schuldigen Beyrrage nicht bis zum Ablauf der gesetzten 14 Tage anstehen lassen, noch weniger gänzlich Zurückbleiben werden, indem ansonsten die Unterzeichnete Behörde sich verpflichtet halten müßte, wider die zmückbleibcnden Steuerpflichtigen strengere Maaßrcgeln zur Herbeyschaffung der so sehr benöthigten Gelder eintreten zu lassen.

Frankfurt den 17"* Map 1813.

Großherzogtiche Schuldentilgungs- Rechnungs-Commission.