haben in einem'

höchsten Rescripte 6 6 .. Ascbafftnburg derr i4ten vorigen Monats unterzogene' Commission authorisirt, das/ vermöge früherer reichshosrathlichsr Verfügung be­stehende, halbe. Conttibuttons>Simplum für das Jahr 18 *3 zu erheben, und nach einer desfatls am iten dieses Monats ergangenen -Weisung eines hohen. Finanzministeriums, ist darzu unverzüglich vorzuschm'ten.-

Sammtliche dahiesiqe Contributionspflichtige, und die Caventen der Aus-- wmtswvhnenden. werden daher aufgcfordert, von' ihrem Vermögen, so wie diejenigen- Meßfremden/ welche, dahier. Meßläden eigenrhümlich besitzen /, davon: das diesjährige halbe Simplum, nach Anleitung der darüber bestehendem Verordnungen, binnen vierzehen Tagen, Vormittags von . 9 bis 12 und Nachmittags vong bis 6 Uhr, an unterzogene Stelle ohnfthlbar zu entrichten,- welche bey Berichtigung, der declarirtcn Beiträge, die am loten Juny dieses Jahrs fällig werdenden Stadl Frankfurtischen 5.. procentigen Zinsen - Coupons.- an Zahlungsftatt annehmen wird..

Frankfurt den zten April! 18^3..

Großherzogliche SchutdcntilgungS - Rechnungs- Commission..