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Pes obgenannten Berpfanders Ehegattin har selbst zugegen nickt allein in diese Hypothek gewilligcl sondern auch bekannt/ daß die darin angegebene Sckuld ihr sowohl/ als ihrem Ehegatten znm Nutzen gereiche, daher dieselbe auch auf ihre weibliche Freiheiten, namentlich aus das ZeuMus Consultum VHieja- IIum ei Autheniiea si cpia uiulier etc. f aus porgüngige Verständigung dahitt : „ daß nael) den Rechten keine Frauensperson für irgend jemand ohne Unterfthied/ „besonders auch keine Ehefrau für ihrer: Ehenmnn stck rechtsgültig verbürgen, !f oder sonst mit oder für denselben zu einer Zahlung verbindlich macken könne, „ es sen denn, daß auf diese Recktsrvohlthat ausdrücklich und m gehöriger Form ff entsaget worden 4 , Verzicht geleistet und hierüber an Eides statt handtrenlich augelobet hat. j
Pie Schuldner haben diese ihnen vorgelesime Hypothek genehrmgt und
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