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* nicht wiederholen, nachdem ich es vor drei Jahren an dieser Stelle schon, einmal besprochen habe. Hinsichtlich genauerer Angaben über , Senäenbergs Persönlichkeit und über seine Familie verweise ich auf ' das recht interessante Buch von G. L. Krieg! über die Brüder Senckenberg, das 1869 hier im Sanerländer'schen Verlag er­schienen ist.

Der Zufall will es, daß man zur selben Zeit, in der wir Senäenbergs zweihundertjährigcn Geburtstag feiern, das olfg - Stistungsgelcinde zu verlass eN beginnt. Schon stehen an verschiedenen Stellen der Peripherie der Stadt Frankfurt die Ge­bäude bereit, um die Teile seiner Stiftung und deren Abkömmlinge aufzmrehmen. In krrrzer Zeit wird der alte Garten, in dem Goethe als neuer Paris seine Abenteuer erlebte, noch bevor ihn Senckenberg mit Heilkräutern bepflanzte, nicht mehr sein, und moderne Wohn- und Geschüstshänser werden an die Stelle der Stiftungsgebäude treten; ja der Stifter selbst wird es sich gefallen lassen müssen, daß er mit seiner alten Gruft an eine neue Stelle versetzt wird. Aber auch dann wird sein Name immer noch dankbar genannt werden! Es ist trotz des veränderten Ortes nicht zu befürchten, daß seine Stif­tung untergehcn wird, es ist aber auch zu wünschen, daß sie in seinem Sinne sich immer selbständig erhalte, daß sie allezeit separiert bleibe und niemalen vermengt mit Stadtsachen, damit nicht die Gewalt darüber in fremde Hände komme, die den heilsamen End­zweck vereiteln.

Von Dr. mcd. B. Scholz (Frankfurt)'.

In Berlin tagte kürzlich derBund für Mutter­schutz." So verschieden die Töne waren, die angeschlagen wur­den, leise klang immer ein Hauptthema mit:M utterschutz ist K i n d e r s ch u tz", Das war wohl am deutlichsten ver­nehmbar in dem Vortrag des Frankfurter Delegierten, Dr. Spahn. der in den drei Sätzen gipfelte:

1. Bei unehelichen Kindern, die dauernd in der Familie der Großeltern verpflegt werden, ist die Sterblichkeit die gleiche, wie bei den -ehelichen.

2. Pflegekinder in fremden Familien weisen die dop­pelte Sterblichkeit auf.

3. Bei Vollwaisen ist die Sterblichkeit eine dreifache.

Es zeigen also nur diejenigen unehelichen Kinder eine nor­male Sterblichkeitsziffer, deren Mütter an der eigenen Fami­lie Halt und Stü^M finden. Diese Verhältnisse sind der Aerzte- welt sei langem bekannt. Schon Neumanns Berliner Ta- bellen zeigen gleiche Resultate und seitdem ist das Thema man kann wohl sagen: bis zur Erschöpfung bearbeitet worden.

Wie kann hier Abhilfe geschaffen werden? Ideale Zustände werden wohl erst eintreten, wenn die Forderung der geseb- lichen Gleichberechtigung des unehelichen Kindes durchdringt. Dann würde die Zahl der unehelichen Geburten sehr erheblich abnehmeu, und es würden sehr viel wenigerent­ehrte" Mädchen im.Stiche gelassen werden. Bis dahin ist aber

noch ein weiter Weg! Die Gründe, die einer solchen Entwick­lung hinderlich im Wege stehen, sind zum Teil noch dieselben, die den konsequenten Corsen bestimmten, in seinem Code Napoleon den unehelichen Vater vor allen Ansprüchen zu schützen.

Einstweilen müssen wir uns also mit Palliativmaßregeln behelfen. Und was kann da geleistet werden? Der radikalste Weg wäre die Errichtung von Findelhäusern, die den Müttern die Fürsorge für uneheliche Kinder vollkommen ab­nehmen. Wir sehen dieses System überall bei den Völkern romanischer Sprache. Aber es widerspricht dem Rechtsbewußt­sein und dem Rechtsbrauch des deutschen Volkes, das kein höheres Recht kennt, als das Recht der Mutter auf ihr Kind, und das sich mit einem System nicht befreunden kann, das die Mutter dieses Rechtes beraubt. Auch birgt dieses System einen inneren Widerspruch. Der Betrieb eines solchen Findelhauses stößt auf große Schwierigkeiten. Die schauderhafte Statistik Epsteins über die königlich böhmische Landesfindelanstalt, die z. B. für das Jahr 1858 eine Sterblichkeit von 103 Prozent aufweist (es starben nicht nur ebenso viele Kinder, als ausgenommen wurden, sondern von den Ueberlebenden des Vorjahres noch eine große Zahl), be­weist wohl zur Genüge, welche Resultate ein solches Heim zei­tigt, das sich nicht auf modernen Grundsätzen aufbaut und ohne Ammen arbeitet. So stehen die Findclhäufer vor der para­doxen Frage: Soll man die Kinder ihren natürlichen Er­nährern, den Müttern, wegnehmen, um sie für schweres Geld durch Ammen stillen zu lassen?

In Deutschland hat man deshalb andere Bahnen beschrit- ten. Kommunale und private Fürsorge haben die Aufsicht über die unehelichen Kinder übernommen. Die Pflegestellen, die solche Kinder annehmen, werden scharf kontrolliert. Für kranke Säuglinge wurden Krankenhäuser eingerichtet, in denen sie Ammenmilch bekommen können. So sehen wir einen raschen Rückgang der Säuglingssterblichkeit und müssen zugeben: Die Zustände haben sich erheblich gebessert. Es ist namentlich für den kranken Säugling in den meisten Städten gut gesorgt.

Und doch lassen uns alle diese Einrichtungen eine bedenk­liche Lücke fühlen: Wohin wenden sich die Mütter, die ihren Säugling selbst nähren wollen, aber durch ihre soziale Lage gezwungen sind, sich ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu erwerben? Führt die durch bezahlte Pflege hervorgerusene Trennung zwischen Mutter und Kind nicht zu einer'dauern- den Entfremdung, unter der das Kind später zu leiden hat? Und was wird aus den Säuglingen, die nicht krank, aber le- bcnsschwach oder durch falsche Ernährung oder überstandene Krankheit geschädigt sind, die also künstliche Ernährung schlecht vertragen und für das Krankenhaus nicht reif sind? Ist es korrekt, mit der einzig rationellen Ernährung zu warten, bis das Kind krank ist? Stillprämien allein können hier unmög­lich Abhilfe schaffen. Dazu ist die Ucberwachung viel zu schwierig. Eine viel kräftigere Waffe bieten dieKinder­heime", die allerdings erst in wenigen Städten, z. B. Frank­furt, vorhanden sind. Gerade sie liefern den besten Beweis für die Richtigkeit des Satzes: Mutterschutz ist Kinderschutz.

Diese Kinderheime suchen die Säuglingssterblichkeit dadurch

zu bekämpfen, daß sie es den Müttern ermöglichen, sich längere Zeit ausschließlich ihren Kindern zu widmen. Es werden daher Mädchen, die ihrer Entbindung entgegensehen, und Frauen, die zu Hause der nötigen Pflege entbehren müßten, möglichst schon vor der Entbindung in die Anstalt ausgenom­men und es wird ihnen dann nach der Entbindung, die also meistens in der Anstalt stattfindet, für einen gewissen Zeit­raum (6 Monate) unentgeltlicher Unterstand gewährt. Die Aufnahme solcher Frauen und Mädchen er­folgt, wenn es der Platz erlaubt, schon einige Monate vor der erwarteten Niederkunft. In allen Fällen mutz sich die die Aufnahme suchende Person verpflich­ten, so lange bei ihrem Säugling in der Anstalt zu ver­bleiben, als dies für dessen Gedeihen notwendig ist. Um für die Einhaltung dieser Bestimmung eine Gewähr zu haben, behält sich die Anstalt vor, von Müttern, die die Anstalt gegen den Wunsch des Arztes vor Ablauf der 6 Monate ver­lassen, Kostgeld zu erheben, dessen Höhe in umgekehrtem Verhältnis steht zur Dauer des Aufenthaltes. Für die Zeit vor der Niederkunft wird von allen Müttern ein geringes Kostgeld erhoben.

Durch diese Bestimmungen wird zunächst die Ernährung des Säuglings durch die eigene Mutter erreicht. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, anderen mutterlosen Kin­dern Muttermilch zukommen zu lassen.. So werden in solchen Kinderheimen neben denMutterkindern" noch zahlreiche andere mutterlose Säuglinge verpflegt, die im Notfälle Mut­termilch bekommen. Für diese Nebenleistung erhalten die Mütter Bezahlung. ,. _ .

Ihren Hauptzweck sehen aber ore Kinderheime m der Er­reichung des ethischen Zieles: Erweckung und Befesti­gung der Mutterliebe.

Die tägliche Erfahrung zeigt, daß die junge uneheliche Mutter sich ihres Säuglings zu entledigen fucht, wenn sie genötigt ist, gleich nach der Entbindung ihrem Verdienst nach­zugehen, und besonders dann, wenn sich ihr die Möglichkeit bietet, Ammendienste zu verrichten. Es füllt ihr niemals schwer, gegen das übliche Kostgeld eine Pflegestelle zu finden. Hat sich aber einmal die junge Mutter ihrer Mutterpflicht und den Konsequenzen ihres Fehltrittes entzogen, so wird sie auch die Liebe zu ihrem Kinde, die anfänglich an und für sich nicht stark entwickelt ist, bald verlieren und dessen Dasein nur als eine pekuniäre Last* empfinden, die sie abzuschütteln suchen wird.

Gelingt es dagegen, die Mutter nur während der ersten Monate mit ihrem Kinde zusammenzuhalten und sie zum Stillen zu veranlassen, so wird wachsende Mutterliebe die unausbleibliche Folge sein und das Band zwischen Mutter und Kind so gefestigt werden, daß ein gänzliches Preisgeben des Kindes kaum noch zu befürchten ist. Nicht zu unter­schätzen ist dabei der gute moralische Einfluß, den der Auf­enthalt in der Anstalt, d. h. in guter Umgebung und m ge­ordneten, nicht drückenden Verhältnissen, auf die uneheliche Mutter ausübt. ^ ^

Indem also solche Anstalten den Müttern Aufnahme und Schutz gewähren, ihnen die Pflege des eigenen Kindes zur

ersten Pflicht machen, schützen sie gleichzeitig die Neugebo­renen, deren Gedeihen in erster Linie von der Mutterliebe abhängig ist, für alle Zeiten vor dem Verlasfenwerden.

Häufig begegnet man dem Einwande, man fördere den Leichtsinn der Mädchen, wenn man Einrichtungen schaffe, die sie vor den nachteiligen Konsequenzen eines Fehltrittes schützen. Wir glauben, diesen Einwand bereits durch das Ge­sagte widerlegt zu haben. Es ist klar, daß die Kräftigung einer so edlen Empfindung, wie der Mutterliebe, dem Leicht­sinn entgegenwirken muß. Mit der Mutterliebe verwachsen ist das Gefühl der P.erantwortlichkeit, und das er­zeugt den Willen, auch fernerhin für das Kind zu sorgen, fleißig zu sein und mit dem Erworbenen hauszuhalten. Weist man dagegen die junge Mutter zurück, zwingt man sie, ihr Kind fremden Leuten anzuvertrauen, bei denen sie es oft wochenlang nicht sieht, so ertötet man geradezu die Mutter­liebe, die doch das kräftigste Mittel ist, die Mutter von fer­neren Fehltritten abzuhalten.

Dieser Einwurf ist also falsch. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Man fördert den Leichtsinn der Midchen, wenn man sich ihrer in ihrer bedrängten Lage nicht annimmt. Man begeht aber dabei gleichzeitig ein Verbrechen an dem Kinde, das man dem Verkommen preisgibt. Der Tod desselben ist hier nicht einmal die schlimmste Folge. Weit schlimmer ist, daß die Ueberlebenden fast ohne Ausnahme dem körperlichen und moralischen Siechtum verfallen sind.

Kleines Feuilleton.

Frankfurt, 27. Februar.

= sKunst in Frankfurt.)! Einen Ueberblick über das Schaffen Graf v. Kalckreuths kann man im Kunst- verein gewinnen. Sehen wir ab von den Stücken, in denen er fernliegenden Meistern folgt, um fein Bestes an Breton, Velasquez, jungdeutsche Heimatkünstler des Elbegebiets dran- zugeben, sondern wir aus dem bunten Gemisch die Bilder heraus, die am meisten Blut von seinem Blut enthalten, so erscheint noch immer in zwiefacher Gestalt der aleman­nische Künstler: in den Bildnissen seiner mittleren Zeit und in den feinen Landschaftsstudien kleinen Formates. Er ist so wandlungsfähig, daß ihn auch diese beiden sympathischesten Zweige seiner Kunst in sehr unterschiedlicher Beleuchtung zeigen; die Porträts aus seinem Familienkreise tonig an­gelegt, in kühlen, matten Farbflächcn, auf zeichnerischer Un­terläge; charakteristisch ein flaches kaltes Rosa und Mischun­gen aus Grau und Braun, voller Reserve im Ton und umsü rücksichtsloser im Aufsuchen der Lebensformen, deren un­schöne Züge aber fast wie ein notwendiges Korrelat zu die­sem Tonsystem erscheinen. In den kleinen Landschaftsskizzen geht er ganz im Gegenteil mit der Farbe auseinander; cs ist impressionistisches Rezept, aber deutsche intime Empfin­dung, und daß diese noch so anheimelnd und warm berührt, liegt an dem skizzenhaften Format. Sowie Kalckreuth seine Landschaften in größeren Maßstab übersetzt, verlieren sie vollständig den Reiz der Stimmung: ja er beherrscht die