Satzungen

der Dr. Senckenbergischm Stiftung

Zu Irunksur-t a. W.

über das Ruhegehalt der Angestellten und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen.

Die im Dienste der Dr. Senckenbergischen Stiftung gegen Gehalt angestellten Personen haben, mit Ausnahme d?r in 8 2 erwähnten, nach Maßgabe der gegenwärtigen Satzungen Anspruch aus ein lebenslängliches Ruhegehalt, sofern sie nach Zurücklegung einer Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren in den Ruhestand versetzt werden.

8 2 .

Diese Satzungen finden auf folgende Angestellte keine An­wendung :

1. die Dozenten des medizinischen Jnstiülts

2 . die beiden Hospitalärzte

3. die ärztlichen Bibliothekare

4. den Konsulenten.

5. Hospital-Geistlichen

8 3.

Die Versetzung in den Ruhestand hat einzutreten, wenn ein Angestellter in Folge eines körperlichen Gebrechens oder wegen