Satzungen
der Dr. Senlkenbergischen Stiftung
zu Irunkfur-L cr. W.
über das Ruhegehalt der Angestellten und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen.
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§ 1 -
Die im Dienste der Dr. Senckenbergischen Stiftung gegen Gehalt angestellten Personen haben, mit Ausnahme der in 8 2 erwähnten, nach Maßgabe der gegenwärtigen Satzungen Anspruch auf ein lebenslängliches Ruhegehalt, sofern sie nach Zurücklegung einer Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren in den Ruhestand versetzt werden.
8 2 .
Diese Satzungen finden aus folgende Angestellte keine Anwendung :
1. die Dozenten des medizinischen Instituts
2. die beiden Hospitalärzte
3. die ärztlichen Bibliothekare
4. den Konsulenten.
5. Hospital-Geistlichen
8 3.
Die Versetzung in den Ruhestand hat einzutreten, wenn ein Angestellter in Folge eines körperlichen Gebrechens oder wegen