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Aegtement der Irankfurter Dank

für offene Depots.

Aie Frankfurter Bank nimmt Werthpapiere, Hypotheken-Urkunden und ähnliche Ver- briefnngen in Verwahr und Verwaltung; sie widmet der Ueberwachung solcher Depots die gleiche Sorgfalt wie ihren eigenen Werthsachen und leistet volle Gewähr für die Sicherheit der ihr übergebenen Papiere; doch hastet sie nicht für höhere Gewalt und Elementar-Ereiguisfe.

Die Bank ist berechtigt einen Depositions-Antrag abzulehnen, sowie die Zurücknahine eures Depots zu verlangen, ohne die Gründe für ihr Verfahren anzugeben.

Die im Voraus zu entrichtende Verwaltungs- rmd Verwahrurrgsgebühr beträgt V* 0 / 00 per 6 Monate oder l°/oo Per Jahr (Minimum M. 10). Der Satz wird von deur approxima­tiven Courswerthe der Papiere, zur Zeit der Hinterlegung, berechnet. Für diese Provision überrrimmt die Bank folgende Leistungerr:

1. die Abtrennung rmd Einziehung der Zins- und Dividende-Coupons,

2. die Entgegennahme von Hypothekenzinsen,

3. die Controle über Verloosungen und den Jncasso verlooster resp. zurückzahlbarer Papiere,

4. den Bezug neuer Coupons-Bogen oder definitiver Stücke,

5. die Besorgung ausgeschriebener Einzahlungell und Ausübung von Bezugsrechten nach

vorher erhaltenem Aufträge und Einzahlung der erforderlichen Geldbeträge.

In den Fällen, wo die Behandlung eines Depositums mit außergewöhnlicher Mühe­waltung verbunden ist, kann die Direetion, nach vorheriger Verständigung mit dein Deponenteil, eine entsprechend höhere Gebühr verlangen.

Eine Extravergütung von 7 8 % wird für die nach Auftrag der Devonenteil vollzogeneil Verkäufe und Ankäufe berechnet. Verkaufsordres iverden nur nach vorheriger Eillhändigullg der Papiere, Ailkäufe nur nach voraus eiltrichteter Deckiing ansgeführt.

Sämmtliche Auslagen für Stempel, Porto, Courtage, auswärtige Provisionen re. hat der Deponent zll ersetzen.

Die Einlieferung unb Rückgabe offener Depots geschieht von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Die Zurücknahnle eines Depots oder eines Theiles desselben iiluß Werktags zuvor bis 12 Uhr Mittags bei der Bank beantragt sein.

Gegen deponirte Papiere, ivelche im Darlehensgeschäft der Bank zulässig sind, kann jederzeit ein Vorschuß, spesenfrei, nachgeiucht werden.

In Verbindung mit solchen offenen Depots wird für jeden Deponenteil eine laufende Rechnung auf den Bankblichern eröffnet, worauf alle Eingänge creditirt und Eiltnahmen belastet iverden; dieser Conto wird mit einer jeweils zu bestilninendell Zillsvergütung geführt nnb können auf den Credit-Saldo Beträge bis zu M. 4000 per Tag ohne vorherige Kündigung erhoben werden, für größere Summen behält sich die Bank das Recht vor, in allen Fällen wo es ihr ivünscheilswerth erscheiilt, eine Voranskündigung bis zll 8 Tageil zil verlailgeil.

Arankfurl a. W., im März 1886 .

Der Verwaltnugsrath der Frankfurter Dank.