Versetzungen
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bet vDRatMfd der Slnlett*^mnVtiflitlc jc.,
bei w'clchcr er zuletzt gestundet/
*) Zur Disposition -beurlaubt am
./ 18.. Tritt,-kenn er nicht ^
vorher guni Dienst eingezogen wirb/zur Reserve
über am . teu ...18.
*) Ztlr^Reserve.entlassen
{ 8 % nach.
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in Folge
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') Bei der AuSscrtiaung wird die eine dieser beiden Rubriken auS- gestrichen. ie nachdem der Dian» ei» Disposition--Urlauber oder ein Reservist ist. An den Pässen für die zur Disposition der Ersatz- Behörden euilafsencn Mannschastcn ist statt: „zur Disposition beurlaubt" zu schreiben: „zur Disposition der Ersatz-Behörden ent- lassen".