Mon Frere!
Das geehrte vom 1 ten hujus habe gestern erhalten, und mein letztes war vom 4 ten.
Beylage an Herrn v. Ohlenschlager ist bestellt.
Das vidimirte Exemplar von der g^ntaan Stifftung cum Decretis liegt vor Mon Frere parat, und ich warte nur auf eine bequeme Gelegenheit es zu überschicken, weil ich es der Briefpost wegen der Größe nicht zuzumuthen getraue.
Meine 2 . Darmstädtische Obligationes will copiren lassen und Mon Frere sodann überschicken.
Das von Wiesenhüttenische Testament ist weitläufig, und will ich den Barnder, der alle Notizen davon hat ansprechen, Mon Frere Nachricht davon zu geben.
In dem Ausruf, aus welchem Mon Frere die Gütigkeit gehabt, mir Henrici Ste^M&ni Principes Artis Medicaranzuschaffen, war die gedruck te Nachricht von dem Wienerischen Nosocomio Civico, ich habe auch, wenn mich recht erinnere, damahl Commission darauf gegeben gehabt, sie aber nicht erhalten.
Unserer sei.Eltern portraits erwarte mit Gelegenheit, wie auch Mon Frere Portrait; und sollen sämtlich von mir aus in Ehren gehalten und wohl placirt werden.
Des sei. Fresenii und des noch lebenden Dänischen Legations- Raths Moritzen sogenannte Oberländische Gemeinde hat gesucht, nach einem Abschlägigen Decreto Senatus, durch ein Mandatum Bamerale mit Gewalt e!urchzu&ringen. Gegen dieses tumme Mandatum, da die Cammer sich in alles mischt, worinnen sie nicht sprechen soll, wie leider! dem gantzen Reich bekannt ist, hat Senatus eine Deduction drucken lassen, und dessen Unstatthaftigkeit gezeiget.
Hätte ick es nicht mit dem ersten Theil meiner Stifftung weit schichtig gemacht, würde ich von unseren eigennützigen Juden im Rath wohl auch kein annehmliches Decret bekommen haben. Da Sie nun durch jenen Theil fest waren, mußten sie sich den 2 ten wohl, obschon ungern, gefallen lassen, und kam endlich der consens n^ch zween Monaten.
Kann in dem Müntzwesen eine baldige remciur geshhehen, wird es