Mon Frere! /
Meine zween letzte Briefe waren vom 22 und 23 ten hujus. Bey letzterem war des jungen Luthers etwas unnütze Antwort, welche so überschicken müssen wie sie bekommen hatte. Ich wünsche daß dieser Handel, wie der mit Raspe, sich bald zum Ziel legen, und Mon Frere nicht mehr mit solchen unangenehmen Sachen möge angefochten werden.
Hiebey geht Herrn v Mosers Benachrichtigung, samt Varrentrapp
Gegenbenachrichtigung; zur Probe wie diese Herren miteinander re-
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den. Victoria turpis uTytque! Baron von Crutz hat sich gegen Herrn v. Moser erklärt, daß er nicht Varrentrapp Concipient sey. Wer weiß ob nicht unser Bruder, der immer bey Varrentrapp ist, und ihm sonst in processen dient, nicht Antheil daran habe?
Ich erinnere noch, wenn Mon Frere Sich einmal vor mich will mhhlen lassen, daß die Gröse von meinem Portrait, so Mon Frere in Händen hat, genommen werden möge, unser Bruder will das auch thun, und unser sei. Vatter und Mutter haben bey mir diese Gröse auch.
Eben erhalte das geehrte vom 19 ten hujus.
Mein Herr Advocatus Fisci, Textor, hat auf Befehl der Obrigkeit die Feder niedergelegt, und nun wird es auf eine Erklärung und Senatus Decretum ankommen, daß alles in Richtigkeit gesetzt werde, Mon Frere muß aber jene erstlich lesen. Das gedachte vorige Woche ergangene Decret habe noch nicht erhalten, da wegen der vieä len Arbeit, und weniger Syndicum, besonders hhei* der großen Faulheit der Schöffen, die gar nicht mehr referriren sondern den Syn- dicis allesxauf den Hals lasten, alles im Römer sehr langsam gehet. Es scheint die Herren Patrici seyen sich nichts gutes bewußt, und das scharfe Gutachten habe bey ihnen wohl operirt. Sie hätten mich sollen i&vexirt lassen. Cives werden wirklich aus Anlaß des Gutachtens nach einigen re^tperandis fragen, und bey der Fräul.v.Cron- stetten All , welche bey unseren Zeiten der Stadt entzogen worden, wird wohl der Anfang gemacht und ein onus daraufgeleget werden. Die alte Gerechtigkeit, die Senatus bey mir anerkennt, hat sonst niemand aufzuweisen, und also mache ich ihnen kein favorabile praejudicium, wenn ich frey ausgehe, da ohnehin meine Stifftung pro publico von Rechtswegen hätte T&rey bleiben und von der Stadt mit dem Genuß des Zwingers beschenkt werden sollen, wenn sie auch gar kein Recht aufzuweisen gehabt. Die Fräulein in^ der v.Cronstet- tischen Stifftung werden besser als da steht, gehalten werden, und ist solches auch den Administratoren in den Statutis frey gelassen. Den Riß zur Veränderung des Baues, wo sie wohnen sollen, habe schon gesehen, und soll jede eine Stube und Kammer haben, da in anderen Stifftun en nur simple Stuben sind. Es werden auch noch mehrere Verbesserungen vor Sie erfolgen.
Die Praefation, welche Mon Frere jetzt in die Arbeit nehmen will, recommandre zum Andenken, und wünsche, daß sie bey der Menge der übrigen und täglich sich häufenden Geschäften, bald möge zu Ende gebracht werden. Ich glahbe, unsere Stifftung solle mit der