Mon Frere! . (j

Das letzte von Mon Frere d.d. 6.Hujus habe in meinem letzten vom 13 ten beantwortet.

Von der Confirmatione Caesarea pro Fundatione erwarte mit Mon Frere Gelegenheit das mehrere. Es wird sadann nöthig seyn solche zusamt der praefation und übrigen Actis drucken zu lassen, wie ich davor halte?

Die Appellation des Scharfrichters Sohn betref. ist nun zu Wien introduuret, die Hauptschrift wird nachfmlgen. D.Burggraf und mein Collega D+Pettmann, welche diesen Rechtsstreit besorget und jener anfangt, hat wieder die alte Händel aufgewärmt und. wol­len ho& occasione ini^A^t? sagen: Medici und Physici; da doch Physici mehr sind als die Medici Practici, und diese jenen mach dem Tit+11 der Medicinalordnung müssen Handpflicht leisten, und es eben so beschaffen ist wie bey Rath, da alle Rathsherren sind, man aber nicht sagt: Rathsherren und Schöffen; sondern Schöffen und des Raths; als auch zu setzen ist Physici und Medici Practici, oder, welches ein%erley ist, Medici Ordinarii und Practici, weil die Physici allzeit aus den Practici gewählt werden. Physici sind auch allein, obwohl schlecht salarirt^ Daß Dr. Burggraf bey der Kugelung nicht von der Kugel getroffen worden, und nun anderen die im Werth geringer, als er, sind, nachstehen soll und nicht w&ll, macht ihn nicht berechtigt die Medicinal-Ordnung zu brechen. Bey der Hauptschrift wird es sich zeigen, und ich kann der Medicinal- Ordnung wegen nicht nachgeben, welche uns allen zur Regul gesetzt ist, obwohl in privat-Zusammenkünften gern jedem der will, Nachgeh

Doctori Gladbachen ist auf Physicorum abgefordtere nochmalige Erklärung über D.Gladbachs Verantwortung gegen unsere Recusations- Schrifft, die Appellation abgeschlagen worden.

Die Gemählde unseres sei. Vatters und Mutter sind copirt, und ich hoffe die Originalien durch Hern Legat.Secret.v.Leraner wieder nach Wien bringen zu können.

Der Churfürst von Mayntz macht viele Veränderungen unter den Bedienten, und hat letzthin die gantze Hof Cammer abgesetzt, wobey unser Herr Vetter von Stubenrauch gelitten hat.

Nebst allerseit. gehors. EmpKfehl. und Anwünschung beständiger dauerhafter Gesundheit bin allzeit

T.

Ff den 16 ten Sept.

1766

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