Mon Frere!
Mon Frere letztes war vom 9 ten hujus datirt, das meine aber war vom 19 ten.
Hierbey überschicke 1.Ex. der Legat-Rath Moritzischen Widerlegung des Magistratischen Erweises, die sogenannte Oberländische Stifftung betrf., und bin begierig Mon Frere Sentiment darüber zu vernehmen.
Das erste Reichshofraths Conclusum gegen den Grafen von Wartensleben in der von Gätzischen Stifftungs Sache haben Cassellani drucken lassen, und ich habe es gelesen. Es ist gerecht, und daher wird es den ungerechten Leuten allhier nicht gefallen. Monsieur Diel und Consorten werden icht wohl dabey stehen.
Was macht denn endlich Mr. Grimmeisen? Man hört von ihm unter der Hand sagen, sein Gesuch in Wien wolle nicht nach seinem willen gehen. Lr. Siegner sagte mir: Er habe keinen Auftrag vom Rath. Es &ind aber diese hohe Leute alle Lügner, und ist keinem ein Wort zu glauben. Dieses , Narr defendirte noch an verwiche
nem Sonntag gegen mich, daß Cives des Raths Unterthanen seyen. Ich aber fragte ihn ? ob er nicht als ciuis in den Rath gekommen, im Rath noch bürgerliche Schatzung zu dem Bürgerlichen Aerario gebe, u. aus demselbigen sal&rirt sey, als ein besoldeter und beeidigter Diener, und nicht Herr von der Städt? Legum executores und Tnsttia Administratores, nicht Legislatores seyen die Rathsherren. Populus sey der Reichsstand, nicht Senatus; Senatus caput populi et primi inter pares cives etc. Das wollte dem aufgeblasenen Mann nicht schmecken und sagte unter anderem auch dieses: Was ein Reichshofrath statuire, das mache es n&ch nicht aus. Ich sagte ihm: Ein Syndicus, der mehr verstanden habe als er und ich zusammen genommen, habe auch also statuirt. Dieser war Jacob Schütz, dessen 2. treffliche Briefe von unseren Justiz Mängeln ich in Händen habe, von 130 Jahren her, und geht just noch also, wie der redliche Mann damal klagen mußte. Die LI ger haben Dr. Siegnern nun bey den Ohren, und wollen haben er solle alles was er bauet ohne mit Civi- bus nach den Gesetzen zu Rath zu gehen, aus seinem Sack bezahlen, wie von Fichard allschon thun müssen. Deshalben schimpft er gräulich auf selbige.
Vale cum familia et fave
T.
Ff den 22 ten Jul. 1766