Mon Frere!

Anitzo habe die Ehre auf Mon Frere Schreiben vom 24 ten hu- jus zu antworten, nach Ablauf meines letzten vom 27 ten.

Ob ich schon von Mon Frere Hand bey gedachten Schrei­

ben weiter nichts ansichtig worden bin, als den Namen, der mit der linken Hand geschrieben war, freuet mich solches doch von Hertzen, und wünsche daß die rechte Hand auch bald wiederum brauchbar er­scheinen möge, wo&th. nach der Relation alle Hoffnung ist.

Sollte Mon Frere das Reiten nic^abandonniren, würde eine große Achtsamkeit, und auch wohl dieses nöthig seyn, daß Mon Frere, wie die Engländer pflegen, nebst der ordinairen Gurt noch eine andere über den Sattel gehen ließe.

Den Werth dermeuen Reichs-Hofraths-Ordnung erstatte mit allem Dank, wenn nMM^weiß, was sie kostet. Hier hat man angefan­gen sie stückweise in unser Journal zu inseriren.

Es ist wahr, daß Caesaris Sparsamkeit dorten viele incommo- diren muß, und da die große Herren heuzutage anfangen, gar vieles sich zu nehmen, was sie sonsten denen Unterthanen überlassen haben, müssen wir en general alle darunter leiden. In Ansehung des Bauens komme ich jetzt mit Mon Frere in einen cas, und werde dabey auch etwas erfahren, da ich dieser Sache gar nicht kundig bin. Doch wird Gott bey meiner guten Absicht auch Leute erwecken, die mir an Händen gehen.

Herr Geh-R. v. Moser ist noch zu Cassel.

Herrn Raths Moritzen Deduction -contra Senatum pto der Ober- ländischen Gemeinde wie er sie nennte, findet sich in seinen Historischen und Diplomatischen Nachrichten 1 ten Stück, welches gantz von Stifftungen, deren Ursprung, Fortggng u. Nutzen handelt.

Altena und Leipzig 1761. 8. welches Werk Mon Frere ohne Zweifel bekannt ist.

An die Praefation zu.meiner Stifftung, welche unäer Herr Secretarius ünernommen hat, wird Mon Frere ohne mein^ Erinneren zu gedenken die Gütigkeit haben, sobald gelegene Zeit erscheint.

Der Rath hat dem Scharfrichters Sohn, Dt. Hofmann, sowohl pt Civitatis als Collegi graduatorum ein abschlägiges Decretum gege­ben, und wird sich zeigen, was jener weiter vornehmen werde.

Es sollen jetzt alle EEHd&I Differenzen zwischen den Hessi­schen Häusern, Cassel und Darmstadt abgethan werden, und sind zu dem Ende Commissarii.von beyden Seiten hier. Von Casselischer R.Rath HombiSrg und Gütner aus Marburg, von Darmstädtischer Herr Vice Cantzier Kortholt und Herr R Rath Jan, welche beyde ihre gehors. Empfehl. machen. Herr Vice Cantzier Kortholt trauert vor seinen eben jetzt verstorbenen Schwiegervatter Stockmann, gewesenen Amtmann in dem Riedeselischen, von dem ihm ,wie ich höre, ein an­sehnliches zufällt.

Ich bin übrigens unter allersetig. gehors. Empfehlung allzeit

T. ..

Ff den 31 Maji 1766