Mon Frere!
Das geehrte vom 12 ten hujus habe gestern erhalten, und mein letztes war vom 18 ten.
Die sämtl. Portraits &äben keine Eile, und können mit Mon Frere bester Gelegegnheit anhero kommen.
Unseren Scharfrichter betref. schließe seine Instruction bey, item die Veradnung wegen seiner Kleidung, in welcher er ehrlichen Leuten contradistinguirt ist, Mon Frere beliebe mir nun zu melden, wie man es mit s&Anam Sohn, dem Straßhurgischen Dtr Medicinae zu halten hätte. In Straßburg geht man über diese Sache leicht hinaus, nach Frantzösichen Rechten und Gewohnheiten. Jetzt ist des Scharfrichters einer Sohn dorten Prosector in der Anatomie, der zwe yte Doctor Juris, der dritte Scharfrichter. Uns aber gebürt nach unsere Reichs Gesetzen und Statuto der Stadt uns zu richten. Das Reichs Gesetz von 1731 will, daR die Infamia erstlich mit zween generatio- nen und wenigstens 30. Jahren, expirire. Unser Sch^frichter und Wasenmeister aber ist, wie obgedacht, nicht hhrlich, verkauft jährlich Zeichen von gelben und weißen Blech bey dem Hundeschlagen, worauf sein Wappen, Galgen und Rad, stehen, steht in der Kirche an einem separaten abgelegenen und verkrä&seten Ort, hat noch elapso mense Februario mit Verbrennung der Esslinerischen condamnirten Büchern einen actum infamiae gethan etc 6*c. und damit wird es wohl vorc den Sohn, mit seinem Frantzösischen Grada Academia nicht gar herrlich stehen.
Der Herr Pfarrer Stobel in Wormbs, quondam Bi^rkobel, hht ja über die Leichenprddigt, so er auf Francisci 1. Todt gehalten, und worinn er Carolum V. Maximil II etc zu Lutheranern gemacht, Händel mit dem Reichsfiscal! Dem Handel ist laicht zu helfen, und es wird wohl keinen Kopf kosten?
Es ist An dem gestrigen Blatt der hiesigen Gel. Zeitung folgendes Buch recensirt: Observationes de Civitatem Imperialicum Juribus Ecclesiastlcls et eo spectantibus politicis ex Tractatibus westphalicis depromta. Es soll darinnen der so genannte Kirchheim gegen Struben defendirt werden. Ohne Zweifel ist unser Bruder Autor davon, mit seinen Bemühungen pro Papicolis. Ich habe ihn bisher wenn ich hingekommen, allzeit über v. Mayen Actis Bae&ees$p§aii angetroffen. Ich wünschte er hielte mit diesem thörichten Schreibwerk inne.
Werden denn Fürst ColloX§o*u. Herr v.Beck ihre functionen behalten, die ich bey der Installation des Reich&hofraths wieder wirksam gesehen habe?
Mr.H.Mettingh spomsa, sic dicta von Klettenberg, soll nun Geburtsbrief und Todesschein bekommen haben: Allein da solche Sachei wohl aus der Ferne um Geld zu haben sind, will man noch nicht sich darüber beruhigen. Geht das Salva venia heilige Consistorium darüber hinaus, so muß sich jedermann daran begnügen.