Mon Frere!

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Nach meinem letzten vom 6 ten hujus habe von Mon Frere weiter keine Nachricht, und wünsche von gentzem Herzen, daß die Cur des Armes ferner guten Fortgang haben möge.

Ich sähe in dem Reichshofraths Rotulo, daß unter dem Dienstag 22 April in der Relation gewesen folgendes:

Hirschfeld, Johann Balthasar, puncto Dispensationis ä levis not^ maßela, et Privilegii de exerceng&p artem chirurgicam.

Es wird dieses, wie ich glaube, einen Scharfrichters Sohn aus Frankenthal betreffen, und bin cur&uex das darauf ergangene Con- clusum Zusehen, dessen Abschrift die Freyheit nehme mir auszubitte

Item mögte gern wissen, ob, da Mon Frere aus dem, was berich­tet habe, gefunden daß Physici recht haben des hiesigen Scharf­richters Sohn nicht anzunehmen, derselbe durch eine etwaige Hey­rath mit einer Bürgers Tochter, rebus sic #^antibus, der Bürger­schaft fähig sey oder nicht? Man wird die angebotenen Schm&era- lien hier nicht gern fahren lassen, und ihm allem Ansehen nach willgahren; wenn wir aber Grund haben, wie man dieses

Sache in Wien ansehe, dürfte es dabey nicht bleibbn. Unseren Messieurs wäre es auch im übrigen gleichgültig, was heraus käme, wenn sie nur erst das Geld hätten. Tritschler in seinen Theol. Juristisch - Medizinisch und Physikalischen Geschichten V.Theil p. 758 ff hat einen dergl. Casum, wobey weder zu Augspurg noch zu Wien dem Medico, der eine bcnarfrichters Tochter geheyrathet hat­te, in dem Gesuch die Bürgerschaft defendirt worden.

Unter allerseitig, gehors. Empfehl. bin allzeit

T. ....

Ff. den 10 ten Maji 1766