rma Steffan von Lronstätten mich Endes unterschriebenen Kayserlichen offenbahr geschwornen und immarrimiitten dlorsrium ersuchet, oben vermeldete Ihre durch eine vertraute Person zu Papier gebracht und Ihrem Willen durchaus gemäße Letzte Verordnung nebst denen hierzu ausdrücklich erbetenen Sieben Herren Zeugen zu unterschreiben, und über diesen Aftum ein Atteftat in forma confueta zu ertheilen : So habe zu diesem Ende hiermit bezeugen wollen, daß vor wohlgedachte Fräulein von Kronstett die hierunter befindliche Subfcription nicht nur vor die Ihrige erkannt, sondern auch äeclariret, daß alles Hieroben beschriebene Jheetn Willen durchaus gemäß seye, wannenhero Dieselbe denn auch die zu diesenrAÄu exprefle erbetene Herren Zeugen ersuchet, diese Ihre Verordnung mit zu unterschreiben, welches dann auch erfolget, und sämmtliche Herren Zeugen manus & figilla vor die Ihrige hiernächst recoMotcirek haben, alles vorstehende aber uno & continuo A£tu vorgegangen ist. In Urkund dessen habe ich dieses Atteftatum eigenhändig unterschrieben und das mir confe-
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