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bey mir, in Betrachtung, daß Ich mein Leben im ledigen Stande zugebracht, und keine Leibes - Erben zurücklaffe, öfters reiflich überleget, wie ich wegen der mir von GOtt verliehenen zeitlichen Güter, vor meinem Absterben, eine solche Verordnung machen mögte, wodurch GOttes Ehre und des Nächsten Nlchen befördert, und zugleich die Steffan von Cronstttt' und von tzynspergffche Namen, als aus welchen Familien ich entsprossen bin, und welche seit einigen Jahrhunderten allhier in gutem Ansehen gestanden, auch fernerhin zu Franckfurt bey Einem Hochlöblichen Rath und der Burgerschafft in gutem Andenken erhalten werden mögen.

Worinnen ich um so mehr bestärket worden, weil meine seelige Mutter, Frau Maria Catharina Steffan von Lroastett, bey ihrem Leben bereits hierin mit mir einerley Meynung geheget, und, ohngeachtet dieselbe mich in keine Wege gebunden, sondern mir allerdings fteye Hände gelas­sen , ich gleichwohl ihre mit meiner eigenen Meynung über­einkommende gute Absichten, auch nach ihrem Tode ins Werk zu setzen, mich schuldig erachte.

In dieser Gesinnung nun habe ich mitvorwohlbedachtem Muth und nach reifer Ueberlegung, ganz frey und unge­zwungen, meinen diesfalls gemachten Entschluß und eigent­liche Meynung hiermit schrijstlich eröffnen, und, wie es da­mit, nach meinem in GOttes gnädigen Händen stehenden seeligen Ableiben dereinst gehalten werden solle, umständlich verordnen wollen, thue solches auch Krafft dieser nachfol­genden Stifftung und Di(pofition> in der besten Form Rech­tens, als es, besonders nach hiesiger Löblichen Reformation und Gewohnheit, immer geschehen kan, soll und mag.

im

Äustina Catbarina Steffan von Lronstett.