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werden, und deren Einsicht in dem Original allen Mitgliedern Löblicher Bürgerschaft offen stehen soll.

Bis anhero ist an Verehrungen z. E. von Got­tespfennigen, nur ein geringes eingegangen, wel­ches mit allem übrigen auf das genaueste, zu Folge derer nach der freywillig angegebenen Bestimmung ausgestellten Quittungen, in dem Druck wird fpe- ciöci'ret, und damit ein Jahr nach publicacion de­rer vocumenren der Anfang gemacht, auch all­jährlich fortgefahren werden, und verspricht sich aus innen gedachten hierzu erbetenen Personen von Löblicher Bürgerschaft und mir, so lang mir GQtt das Leben stiftet, nachher aber an meiner statt von denen Lxecmoribug aus meiner Familie, und de­ren eventualen Nachfolgern zuernennenden Depu­tats aus dem Collegio medico, bestehende Ad- miniftration des Burger-Hospitals, in dem, wie leicht zu erachten, ein solches Unternehmen eines Mannes Werk nicht seyn kann, von der Mildtha- tigkeit der Löblichen Mitburgerschaft eine ergiebige Beyhülfe, gleichwie darzu allschon von vielen Hoff­nung gemacht worden, weilen der hieraus entsprin- de Rußen gantz offenbar ist.

Die