N. 6.
Antwortschreiben der Universität Giesen.
Wohlgebohrner, Hochgelahrter,
Jnsonders Hochgeehrtester Herr Hof-Rath,
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Surir haben die von Ewer Wohlgebohrnen letzthin an uns zu übersenden beliebte letzte Willens-Verordnungen, samt übrigen Beylagcn, richtig empfangen, und solche zur acallcmischen Urkunden Repofitur verwahrlich hinterlegt.
Wegen der in diesen letzten Willens-Verordnungen von Cw. Wohlgebohrnen gegen die hiesige Universitär und besonders die Juristisch und Medicinische Facultäten, auf eine vorzüglich schätzbare Weise geäuserten Liebe und Vertrauens wiederholen Wir nun nicht allein die bey Denenselben in Unserem Namen von Unserem Herrn College» D. Koch bereits mündlich abgestartete schuldige gross Dancksagung; sondern Wir nehmen auch hiermit schriftlich all dasjenige, was Dieselben in mehrgebachten Dero letzten Willens-Verordnungen der Juristischen und Medicinischen Facultät cafu eue- nience aufzutragen und zu vermachen beliebt haben, nochmals willig und dancknehmigst an, und geben Ewer Wohlgebohrnen an« bey die Versicherung, daß dereinst, cafu eueniente , von beyden Facultäten das ihnen geneigtest aufgetragene Geschäfte nach Dero- selben edelmüthigen und für das gemeine Armuth Dero lieben Vaterstadt, auch Aufnahme des dortigen Medicinischen Wesens, nie genug zu preisenden Absichten, getreulich werde verwaltet und besorget werden.
O 2 Wir