=*> ) 30 ( ä -
f/A 9
KS§i
langen Lebens gehalten werden. Sobald es aber dem Allmächtigen dereinst gefällig sein wird denselben aus dieser Zeitlichkeit abzurufen, soll alsdenn solches von den Herren Ad ministratoren also fortgesetzt, sein abgeschiedener Leichnam aber in dem Stiftungs-Haus, auf besondere unterm 4#« n. 9 . Junii 1767. erhaltene und allhier N. 9. mitgetheilte Er- n. 10. laubnis, samt der unter dl. io. folgenden Grabschrift bey- gesetzet werden, um auch alsdenn noch, wenigstens dem Leibe nach, bey seiner Stiftung gegenwärtig seyn zu können. Der HErr aller Herren verleihe zu dem guten Vorhaben seinen Segen! mir aber ist es genug, dasjenige was mein Herr Oheim an mich begehret, mit bisher ungeübter Feder zu verrichten, der ich mich des geneigten Lesers beständigen Gewogenheit bestens empfehle. Wien den 10. December 1766.
Renat Leopold Christian Carl Freyherr von Senckenberg.
Beyla-
V»