werden, und deren Einsicht in dem Original allen Mitgliedern Löblicher Bürgerschaft offen stehen

Bis anhero ist an Verehrungen z. E. von Got« tespfennigen, nur ein geringes eingegangen, wl« ches mit allem übrigen auf das genaueste, zu Folge derer nach der freywillig angegebenen Bestimmung ausgestellten Quittungen, in dem Druck wird fpe- cificitet, und damit ein Jahr nach Publication de­rer Documenten der Anfang gemacht, auch all« jährlich fortgefahren werden, und verspricht sich aus innen gedachtest hierzu erbetenen Personen von Löblicher Bürgerschaft und mir, so lang mir GOtt das Leben fristet, nachher aber an meiner statt von denen Executonbus aus meiner Familie, und de« ren eventualen Nachfolgern zuernennenden Vepu- tatis aus dem Collegio medico, bestehende ^d- rüinittration des Burger «Hospitals, indem, wie Wt zu erachten, ein solches Unternehmen eines Mannes Werk nicht seyn kann, von der Mildtha- kigkeit der Löblichen Mitburgerschaft eine ergiebige Beyhülfe, gleichwie darzu allschon von vielen Hoff« nung gemacht worden, weilen der hieraus entsprin« de Ruhen gantz offenbar ist.

Die