in diesem laufenden 776 o-~- Jahr, den zL" Augulli, geliebt es GOtt, die getroffene Preiße und Loose , der, Anno 1750. all»

hier gezogen wordenen StM-(Äyita1-l^rrerie sowohl, als auch die alsdann verfallende fünff» jährige Inrcrellen sämtlicher Lochen aller v*-". ./ Ciaflen, pun&ueil sollen ausbezahlt werden; und dann

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in sothaner ^»^Xiafle,

und Loose » » - » - - fl. /e >617

Capital j svdaNtt » » - s - r 7bC~C

an lntereffen, - - - » zusammen * » fl. / 7PÜ' zu empfangen hat; in dem hierunten befindlichen LxtraÄ

17^ des Anno 1750. von EjllM -OOCl)' E^Iklk

und Hochwciscn MAC;ISIRAX

publicirten Lotterie-Plang aber, jedem Gewinner frey stehet, und dessen Willkühr überlassen, auch Obrigkeitlich die respe- Äive Wahl zugestanden worden, was jenes, das Capital, «»betrifft, oo er entweder solches baar zu empfangen, oder aber zu vier per Centum. dlk. alljährlich, und nicht fünff» jährig, hinfuro ziehenden lnrerellen zu verzinsen, und also dessen in Händen habende Obligation weiter prolongiren zu lassen, Verlangen traget ? da dann auf ein » oder andrem Wege willfahrt werden soll, also zwar und dekgestalten: daß im Prolongation^ - Fall , wann und sobalden er sein Capital von dem Stadt-Capital-Lotterie-AMt abgelegt wissen wolle, eine viertel»jährige Aufkündigung vorhergehen müsse.

Wann nun, um alles in gute Ordnung zu bringen, und nöthige Oispüiitionex desfalls zu machen, hierzu Zeit erfordert wird; als wolle obbemeldte *- Credit^?- auf ein apartes besiegelt» und unterschriebenes Killet, nach etwa hier» unten stehendem, auf dreyerlly Art eingerichteten Formular, (davon man alsdann nicht abgehen, noch solches widerruffen kan) zu ein» oder andrem zu relolviren, und sich pofitive zu erklären belieben, ob er alles, oder wie viel er von alsdann ihme von dem Lotterie-Amt eingehenden Geldern baar zu empfangen, oder prolongiren zu lassen, gesonnen seye? welche schrifftliche Erklärung man auf gedachtem Amt, Mon«