Auf gepflogenelnWllmon entgegen, und wider den allhtesigen Juden Moyses Scheu Schwab und dessen Sohn Elias die vorgenommeneWein-Verfälschung be< treffend, wirdhiemitzuRecht erkannt, daß beyde incM- ücen zu ihrer wohl verdienten Straff und andern zum Exempel und Abscheu nach allhiesigem Flachsmarck, nebst Anhenckung deren hierzu verfertigtenBlech, worauf die Worte: WetN-Vekfälschey zu bringen, daselbst ein viertel Stund zu jedermanns Anfchau auf 2. Stuhl auffzustellen, und von bannen wieder über den Marck vor das Fischthor, um ebenfalls ein vier» tel Stund daselbst öffentlich auffzustehen, und dem« nächst auf ein Jahr in allhiesiges Zuchthaus auf ihre Köften zu führen, nach Verlaust dieses Jahrs aber nach vorher abgeschwornen Eyd, derley Wein» Ver» falschung nimmermehr vorzunehmen, noch anderen zum gemein schädlichen Verderb der Weinen, zu erlernen, aus allhtesigerLhurfürstlResidenß-StadtMayNtz fortzuschaffen seyen. Maynß den sten Mertz 1750-