IMMlWmelN Woch-AdltttMl- NoO

R weisen Rach/des HeitRelchs Stadt Franckfmt am

Mayn/ dtesichereNachrichtzuqckommen/ ivasmasscnancini«

Len umliegenden Orthen / die Seuche unter dem Horn-Vieh von neuem zu graffirm derqeftal-

ler und Hochweiser Rath/ solches durD diesen öffentlichen Anschlag jedermanniglich/ mit dem Anhang kund machenwollen/ daß von nun an und ins künfftige so lange nehmlich diese Seuche graffirm werde/ kein anderwerts herkommendes Horn-Vieh / deffen man nicht gnug gesichert/ oder mZt mit beglaubten /Vtteliaci8 versehen / daß es von reinen und ohnangefteckten Orthen Herkommen/ weder an denen Thoren paffirt/ noch in Stall ausgenommen werden sollen; Zu welchem Endedann die Thor-Schreiber genaue Achtung darauff zu haben / der ernstliche Be» fehl ergehet. Wornach sG also ein jeder zu richten wissen wird.

Conclufom in Senatu Donnerstags den 24. Aug, 1730,